Mitgesprochen, mitverbrochen
Von Detlef Fechtner, BrüsselKartelle unterscheiden sich von internationalen Organisationen darin, dass es keinen Beobachterstatus und keine assoziierten Mitglieder gibt. Einfacher gesagt: Entweder man ist dabei. Oder man ist es nicht. Halb dabei gibt es nicht.Diese schlichte Kalenderblattweisheit hat – natürlich wesentlich klüger formuliert – gestern der Europäische Gerichtshof bestätigt. Mitgesprochen, mitverbrochen. Wenn ein Vertreter eines Unternehmens an einer heimlichen Sitzung mit Wettbewerbern in irgendeinem Hinterzimmer teilnimmt, auf der Preise abgesprochen und Märkte untereinander aufgeteilt werden, ist es verdammt schwierig, danach zu belegen, dass man nichts mit der Sache zu tun hat. In der etwas buckligeren Sprache des Gerichts hört sich das in Randziffer 84 des Falles Pilkington gegen EU-Kommission so an: “Falls eine Firma, wenn auch nicht aktiv, an Treffen zwischen Unternehmen teilnimmt, die wettbewerbswidrige Ziele verfolgen, und sich nicht öffentlich von dem distanziert, was da passiert ist, so dass die anderen Teilnehmern den Eindruck gewinnen müssen, dass sich dieses Unternehmen den Resultaten anschließt und sich in Einklang mit ihnen verhalten wird, darf geschlossen werden, dass es am Kartell beteiligt ist.”Der britische Glashersteller Pilkington bleibt deshalb auf seiner Strafe für das legendäre Autoglas-Kartell sitzen. Pech für die Briten, denn die Geldbußen für die Beteiligten in diesem Fall waren mächtig hoch – insgesamt die zweithöchste EU-Kartellbuße aller Zeiten. ——–Für Kartelle gilt: Entweder man ist dabei. Oder man ist es nicht. Halb dabei gibt es nicht.——-