EuGH-Urteil

Neue Runde für den Nürburgring

Der Verkauf der legendären Rennstrecke in der Eifel muss Jahre später mit Blick auf beihilferechtliche Aspekte neu geprüft werden.

Neue Runde für den Nürburgring

swa Frankfurt

Der Verkauf des Nürburgrings hat ein Nachspiel. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss die EU-Kommission erneut prüfen, ob die Rennstrecke 2014 unterhalb des Marktpreises veräußert wurde und der Deal dadurch mit der Gewährung einer staatlichen Beihilfe verbunden war. Geklagt hatten die US-Gesellschaft Nexovation und der Verein Ja zum Nürburgring.

Die damals insolvente Rennstrecke war 2014 nach hartem Bieterwettstreit an die Düsseldorfer Zulieferergruppe Capricorn gegangen. Das Transaktionsvolumen betrug 100 Mill. Euro, wovon 25 Mill. Euro in den Ausbau investiert werden sollten. Nexovation hatte bei der EU-Kommission nach deren Zustimmung zum Deal Beschwerde eingelegt und erklärt, das Bietverfahren sei nicht transparent und diskriminierungsfrei gewesen, die Vermögenswerte nicht zu einem marktgerechten Preis veräußert worden. Capricorn sei als lokaler Bieter bevorzugt worden, das höhere Angebot von Nexovation nicht akzeptiert worden. Unterlegen war damals auch der Finanzinvestor H.I.G. Capital.

Der EuGH urteilte nun, die EU-Kommission sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass das Angebot von Capricorn von einer Bank garantiert gewesen sei. „Dieser Fehler lässt Zweifel an der Diskriminierungsfreiheit des Bietverfahrens aufkommen“, befanden die EU-Richter. Der Fehler könnte belegen, „dass Capricorn eine Vorzugsbehandlung erhalten hat und ihr Angebot nicht abgelehnt wurde, während das höhere Angebot von Nexovation wegen fehlenden Finanzierungsnachweises ausgeschlossen wurde“.