Oberlandesgericht Braunschweig

Rückschlag für Volkswagen

Im Mammutprozess um Aktionärsklagen gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals hat der Autobauer einen Rückschlag erlitten. Das Oberlandesgericht Braunschweig teilte am Donnerstag mit, es gehe davon, dass der Einbau unzulässiger...

Rückschlag für Volkswagen

Reuters Frankfurt

Im Mammutprozess um Aktionärsklagen gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals hat der Autobauer einen Rückschlag erlitten. Das Oberlandesgericht Braunschweig teilte am Donnerstag mit, es gehe davon, dass der Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen für den US-Markt bereits 2008 eine Insiderinformation war, über die VW schon damals den Kapitalmarkt per Ad-hoc-Mitteilung hätte informieren müssen. In dem Prozess über milliardenhohe Schadenersatzforderungen argumentierte VW dagegen, die Abgasmanipulation sei erst mit dem Mahnbescheid der US-Behörden am 18. September 2015 börsenrelevant geworden. Daraufhin informierte VW damals per Ad-hoc-Mitteilung den Kapitalmarkt. Volkswagen bekräftigte nun, ihre Veröffentlichungspflicht erfüllt zu haben. „Alle behaupteten Schadensersatzansprüche sind deshalb unbegründet“, teilte der Konzern mit.

In dem seit drei Jahren laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig fordern VW-Aktienbesitzer Schadenersatz für erlittene Kursverluste aufgrund einer verspäteten Pflichtmitteilung. Musterkläger ist das Sparkassen-Institut Deka Investment. Der Streitwert der mehr als 1800 dahinter stehenden Einzelklagen beläuft sich auf rund 4 Mrd. Euro.

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