Fremdbesitzverbot im Steuerberatungsgesetz

Schulterschluss der freien Berufe gegen Finanzinvestoren

Die Bundessteuerberaterkammer fordert im Schulterschluss mit acht Spitzenorganisationen der freien Berufe das Fremdbesitzverbot im Steuerberatergesetz zu schärfen. Die ist ein weiterer Schritt im Streit um die Gesetzesnovelle. Der Beteiligung von internationaler Finanzinvestoren würde damit ein Riegel vorgeschoben.

Schulterschluss der freien Berufe gegen Finanzinvestoren

Freie Berufe opponieren gegen Finanzinvestoren

Steuerberatungsgesetz soll Fremdbesitzverbot härten – Berufsverbände setzen bei Modernisierung der Branche auf Bankkredite und lehnen Kapitalmarkt ab

Die Bundessteuerberaterkammer fordert im Schulterschluss mit acht Spitzenorganisationen der freien Berufe das Fremdbesitzverbot im Steuerberatergesetz zu schärfen. Dies ist ein weiterer Schritt im Streit um die Gesetzesnovelle. Der Beteiligung von internationalen Finanzinvestoren würde damit ein Riegel vorgeschoben.

wf Berlin

„Wer einen Steuerberater, eine Ärztin, einen Rechtsanwalt, eine Ingenieurin oder andere Freie Berufe aufsucht, erwartet unabhängigen Rat – und keine Renditeziele im Hintergrund", erklärte Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, in Berlin. „Dieses Vertrauen ist ein hohes Gut und darf nicht zur Handelsware auf internationalen Finanzmärkten werden.“

Neun berufsständische Spitzenorganisationen der freien Berufe appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Bundesregierung, das sogenannte Fremdbesitzverbot zu stärken. Die Organisationen wenden sich damit gegen die Beteiligung von Finanzinvestoren an den Steuerberatungsgesellschaften. Zugleich positionieren sie sich gegen Bestrebungen der Beteiligungsbranche oder der Anwaltschaft, diese Kooperationsmodelle zu erhalten.

Initiiert hat die gemeinsame Erklärung die Bundessteuerberaterkammer. Mit dabei sind die Kammern, Verbände und Vereinigungen der Rechtsanwälte, Ingenieure und Architekten sowie der Ärzte und Zahnärzte, der Kassenärzte und Kassenzahnärzte. Auch der Deutsche Steuerberaterverband trägt die Erklärung mit.  

Referentenentwurf umstritten

Im Referentenentwurf zum „Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes“ hat das Bundesfinanzministerium das Fremdbesitzverbot geschärft. Das Verbot soll sicherstellen, dass berufsfremde Dritte sich nicht an einer „steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft“ beteiligen dürfen. Dies dürfen demnach nur „anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und anerkannte Buchprüfungsgesellschaften“.

Mit der Novelle würde die Praxis gestoppt, dass dies über Umweg-Konstruktionen derzeit dennoch geschieht und zu einem interessanten Investitionsmarkt geworden ist. Eine direkte Beteiligung ist zwar hierzulande nicht möglich. Finanzinvestoren beteiligen sich aber an Prüfungsgesellschaften in Ländern, die kein Fremdbesitzverbot kennen. Dann übernimmt die ausländische Gesellschaft die Anteile an der deutschen Prüfungsfirma.

Solche Beteiligungskonstruktionen mit Finanzinvestoren über mehrere Ebenen gibt es bereits. So ist Cinven bei Grant Thornton in Deutschland eingestiegen und EQT investierte in den Wettbewerber WTS. KKR hat sich bei ETL engagiert. Für Investoren ist der mittelständisch geprägte und kleinteilige Markt attraktiv. Sie setzen auf Bündelung und versprechen Investitionen in KI und Digitalisierung.

Regierung uneinig

Die Novelle sollte ursprünglich Ende Oktober ins Kabinett gehen, befindet sich aber weiterhin in der Ressortabstimmung. Auch an diesem Mittwoch war der Entwurf nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts. Bei der Reform geht es in der Hauptsache um Modernisierungsbedarf mit Blick darauf, wer in Steuersachen gegen Entgelt helfen darf, etwas Lohnsteuerhilfevereine. Die Stellungnahmen aus dem September zu dem ebenfalls neu geregelten Fremdbesitzverbot im Referentenentwurf zeichneten ein breites Bild.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) etwa sieht die Unabhängigkeit des Berufstandes durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben gesichert. Zudem müssten Qualitätssicherungssysteme dafür sorgen, das die Berufspflichten eingehalten werden. Der Referentenentwurf suggeriert demnach zu Unrecht, dass das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleiste. Auch der Bundesverband Beteiligungskapital hält die Stoßrichtung des Entwurfs für falsch. Es sei ein „zielgerichteter Ausschluss der Beteiligungsbranche“ und „ein wirtschaftspolitisch falsches Signal“.

„Kein Kapitalmarktbedarf“

Die Unterzeichner der Erklärung der Freien Berufe sehen in der Möglichkeit, das Fremdbesitzverbot zu umschiffen, „eine ernsthafte Gefahr" für die Unabhängigkeit der Freien Berufe. „Die Freien Berufe sind kein Kapitalmarkt“, schreiben die neun Organisationen. Digitalisierung, Innovation und moderne Infrastruktur ließen sich über „bewährte Finanzierungswege – etwa Bankkredite oder Förderprogramme“ realisieren. „Es gibt keinen Kapitalbedarf, der Fremdbesitz rechtfertigen würde.“ Zudem unterlägen berufsfremde Investoren keiner Verschwiegenheitspflicht. Das Fremdbesitzverbot sei damit Datenschutz und Verbraucherschutz zugleich.