Umstrittene Private-Equity-Beteiligungen

Steuerberatungsgesetz: Gelungen oder Giftpille?

Sollte die anstehende Überarbeitung des Steuerberatungsgesetzes die Beteiligung durch Private-Equity-Investoren beschränken? Stellungnahmen zeigen sehr unterschiedliche Meinungen.

Steuerberatungsgesetz: Gelungen oder Giftpille?

Steuerberatungsgesetz: Gelungen oder Giftpille?

Stellungnahmen von BStBK, IDW und BVK zeigen breit gestreute Reaktionen

sar Frankfurt

Ein Gesetzgebungsverfahren spaltet die Gemüter: Die Überarbeitung des Steuerberatungsgesetzes entpuppt sich bei näherem Blick auf den Referentenentwurf als Vorschlag, der Beteiligungen von Private-Equity-Investoren an Steuerberatern den Riegel vorschieben würde. Aktuelle Stellungnahmen zeigen, wie breit gestreut die Reaktionen sind.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bezieht in ihrer Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen klar Position: „Das Fremdbesitzverbot, nach dem rein externe Kapitalgeber wie Banken und Finanzinvestoren nicht Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein dürfen, ist für die Unabhängigkeit des steuerberatenden Berufs und die Stellung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege unverzichtbar“, heißt es im Anschreiben. Die BStBK verweist auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem das Fremdbesitzverbot mit Blick auf Kanzleien als europarechtskonform bestätigt wurde.

Mittelbare Private-Equity-Beteiligungen

Bei Steuerberatungen sind Finanzinvestoren trotz Fremdbesitzverbots über mehrstöckige Beteiligungsstrukturen präsent. Kürzlich ist Cinven bei Grant Thornton in Deutschland eingestiegen, EQT investierte in den Wettbewerber WTS, KKR in ETL. Das Modell basiert darauf, dass andere europäische Länder, etwa Luxemburg, kein Fremdbesitzverbot kennen. Die Investoren können sich dort an einer Prüfungsgesellschaft beteiligen, die wiederum Anteilseignerin einer deutschen WP-Gesellschaft werden darf. Diese darf dann Anteile an einer deutschen Steuerberatungsgesellschaft halten. Der Referentenentwurf will diese mittelbare Beteiligung unterbinden, indem er vorschlägt, dass künftig bei mehrstöckigen Beteiligungsstrukturen die Gesellschafter auf jeder Ebene die Voraussetzungen des deutschen Steuerberatungsgesetzes erfüllen müssten – eine Hürde, an der Finanzinvestoren scheitern würden.

Unter Juristen hat der Referentenentwurf bereits Kritik hervorgerufen. Sie sehen Widersprüche zu europarechtlichen Vorgaben, etwa mit Blick auf Dienstleistungs- sowie Niederlassungsfreiheit. Einige halten daher Änderungen an dem Entwurf für wahrscheinlich. Die BStBK hingegen sieht einen „gelungenen und konsistenten Regelungsvorschlag“. Sie begrüßt es, dass der Entwurf mit Blick auf mittelbare Beteiligungen „für Rechtsklarheit sorgen und damit das bestehende Fremdbesitzverbot absichern will“, wie sie schreibt. Die BStBK sorgt sich um mögliche Einflussnahme durch Finanzinvestoren. „Wer Kapital investiert, erwartet Gegenleistungen, oftmals in Form von strategischem Einfluss auf Geschäftsentwicklung, Personalpolitik und Investitionsentscheidungen.“

IDW sieht Unabhängigkeit gesichert

Diese Argumentation greife jedoch zu kurz, schreiben Anne-Kathrin Hoppe und Martin Jäger von der Kanzlei Taylor Wessing in einem Beitrag. Auch Steuerberater agierten nicht altruistisch, „schon innerhalb von Partnerschaften gibt es harte Diskussionen um Umsatz, Profitabilität und Ressourcenzuteilung“. Maßgeblich sei nicht, ob jemand Renditeinteressen verfolge. Vielmehr müsse die Unabhängigkeit des Berufsstands durch klare Governance-Regeln abgesichert werden. Gerade Minderheitsbeteiligungen ohne Kontrollrechte gefährden nach ihrer Einschätzung die Unabhängigkeit nicht.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) moniert an dem Entwurf: „Mit der Gesetzesbegründung wird unzutreffend suggeriert, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten.“ Dabei werde die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt. Zudem müssten die Berufsangehören interne Qualitätssicherungssysteme schaffen, die gewährleisten, dass die Berufspflichten eingehalten werden.

BVK sieht eine „Giftpille“

Der Bundesverband Beteiligungskapital (BVK) kann dem Entwurf aus naheliegenden Gründen wenig abgewinnen: „Diese Regelung ist ein zielgerichteter Ausschluss der Beteiligungsbranche und ein wirtschaftspolitisch falsches Signal“, urteilt er. „Eine solche ‚Giftpille‘ gegen die Beteiligungsbranche zerstört das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland.“ Der BVK verweist auf den Transformationsdruck, der Investitionen erfordere, die sich allein über Fremdkapital typischerweise nicht finanzieren ließen. Ein weitergehendes Fremdbesitzverbot sei „ordnungspolitisch unbegründet“ und setze den Berufsstand „einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Wirtschaftsprüfern und internationalen Marktteilnehmern aus“, meint der Verband.