Hauptversammlungen

Siemens Energy beklagt fehlende Interaktion

Vorstand und Aufsichtsrat von Siemens Energy vermissen einen direkten Austausch mit den Aktionären auf der Hauptversammlung. Für interaktive Teilnahmerechte im virtuellen Format fehle der gesetzliche Rahmen.

Siemens Energy beklagt fehlende Interaktion

jh München

Vorstand und Aufsichtsrat von Siemens Energy beklagen eine mangelnde Rechtssicherheit für eine aktive Teilnahme von Aktionären an virtuellen Hauptversammlungen in Deutschland. In einem Brief von Aufsichtsratschef Joe Kaeser und dem Vorstandsvorsitzenden Christian Bruch an die Anteilseigner heißt es: „Ein gesetzlicher Rahmen, der es ermöglichen würde, eine virtuelle Hauptversammlung mit umfassenden interaktiven Teilnahmerechten wie bei einer Präsenz-Hauptversammlung rechtssicher durchzuführen, fehlt aber bislang noch. Das bedauern wir.“

Wegen mangelnder Planungssicherheit für eine Präsenzveranstaltung aufgrund der Pandemie hat sich Siemens Energy entschieden, auch die zweite Hauptversammlung des 2020 vom Siemens-Konzern abgespaltenen Unternehmens in virtuellem Format zu veranstalten. Die Hauptversammlung soll im Februar 2022 stattfinden.

„Die persönliche Interaktion mit Ihnen im Saal und die Gespräche und Treffen mit Ihnen am Rande einer Hauptversammlung haben uns bereits auf unserem ersten Aktionärstreffen gefehlt“, heißt es in dem Schreiben. Auch für Vorstand und Aufsichtsrat sei dies nicht befriedigend. „Deshalb sind auch wir enttäuscht, dass unter den gegebenen Umständen erneut ein rein virtuelles Format geboten ist.“ Vorstand und Aufsichtsrat hoffen, dass 2023 eine Präsenzveranstaltung stattfindet.

Der Bundestag hat Anfang September beschlossen, dass bis Ende August des nächsten Jahres Hauptversammlungen in einem virtuellen Format abgehalten werden können.

Wertberichtigt Seite 6