Teilerfolg für Weltraumfirma OHB im Streit um „Galileo“-Satelliten
OHB punktet im Streit um „Galileo“-Satelliten
Reuters Frankfurt
Im Streit mit der EU-Kommission um die Auftragsvergabe für „Galileo“-Satelliten hat die Weltraumfirma OHB einen Etappensieg errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob am Donnerstag ein Urteil einer unteren Instanz auf, die den Einspruch des Bremer Unternehmens gegen das Vergabeverfahren abgelehnt hatte. Die dortigen Richter müssen den Fall nun neu verhandeln und prüfen, ob das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt worden sei. OHB war 2018 bei einer Ausschreibung für den Bau europäischer „Galileo“-Navigationssatelliten leer ausgegangen. Der EU-Kommission zufolge hatte die deutsche Firma nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot vorgelegt. OHB legte daraufhin Beschwerde ein, weil ein hochrangiger Manager der Firma mit Detailwissen über die Offerte während des laufenden Vergabeverfahrens zum Konkurrenten Airbus Defence and Space (ADS) gewechselt war. OHB hatte die Behörden davon in Kenntnis gesetzt und erfolglos den Ausschluss von ADS aus dem Vergabeverfahren beantragt. ADS und Thales Alenia Space (TASI) erhielten den Zuschlag für den „Galileo“-Auftrag. Daraufhin reichte OHB Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) ein und argumentierte, durch die Abwerbung habe sich ADS einen unzulässigen Vorteil verschafft. Die dortigen Richter werteten diesen Vorwurf als hypothetisch und vage. Sie wiesen den Einspruch von OHB 2023 ab. KKR hält an der OHB rund 28,6% der Anteile. Die Familie Fuchs, die Gründerfamilie von OHB, hält weiterhin rund 65,4% der Aktien, so dass sie Mehrheitsaktionär bleibt. Die verbleibenden Aktien befinden sich im Streubesitz.