Einigung

Windräder dürfen näher an Drehfunk­feuer heran

Die Bundesregierung räumt ein bedeutendes Hindernis für den Ausbau der Windkraft an Land aus dem Weg. Es gibt nun eine Einigung zu Abstandsregelungen zwischen Windkraftanlagen, Drehfunkfeuern und Wetterradaren.

Windräder dürfen näher an Drehfunk­feuer heran

cru Frankfurt

Die Bundesregierung räumt ein bedeutendes Hindernis für den Ausbau der Windkraft an Land aus dem Weg. Es gibt nun eine Einigung zu Abstandsregelungen zwischen Windkraftanlagen, Drehfunkfeuern und Wetterradaren, die zwischen Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium unter den Ministern Robert Habeck und Volker Wissing erzielt wurde – auf Grundlage eines neuen Prüfberichts der Physikalisch-Technischen­ Bundesanstalt. Damit stehen künftig mehr Flächen für den Windkraftausbau an Land zur Verfügung, „wobei die Funktionsfähigkeit technischer Anlagen zur Wettervorhersage als auch für die Flugsicherung gewahrt bleibt“, wie es in Berlin hieß.

Im Jahr 2019 waren in Deutschland so wenige neue Windräder errichtet worden wie seit 20 Jahren nicht mehr. Der Nettozubau, nach Abzug des Abbaus alter Windräder, lag nur bei 230 Megawatt oder 35 neuen Windrädern. Zahllose kleine Teufel, die im Detail stecken, bremsten den Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Fall der Windkraft an Land war der Mangel an genehmigten Flächen der Flaschenhals, in dem sich alles staute. Verantwortlich dafür waren vor allem Regionalplanung sowie Natur- und Artenschutz. Zudem beschnitten vor allem die Schutzbereiche um die sogenannten UKW-Drehfunkfeuer der Deutschen Flugsicherung (DFS) die für den Windkraftausbau zur Verfügung stehenden Flächen. Die Drehfunkfeuer sind „Leuchttürme“ für die Navigation von Flugzeugen. Sie senden ein spezielles Funksignal aus, dem ein Empfänger im Flugzeug die Richtung zum Funkfeuer entnehmen kann. Die Technik gilt als veraltet und wird sukzessive durch Satelliten ersetzt. Doch 90% der Anträge für die Errichtung von Windrädern in der Nähe dieser Anlagen werden von der DFS abgelehnt. Es gibt noch mehr als 50 dieser Anlagen in ganz Deutschland.

Die Fachagentur Wind an Land (FA Wind) hatte 2019 die Klagegründe gegen Windenergieprojekte analysiert. Demnach ist der Natur- und Artenschutz mit weitem Abstand der Hauptklagegrund, aber auch militärische Belange und UKW-Drehfunkfeuer stellten bedeutende Genehmigungshemmnisse dar. Insgesamt seien hier 4800 Megawatt blockiert, davon 2400 MW Windenergieleistung durch international einmalige Prüfbereiche von 10 bis 15 Kilometern Radius um Drehfunkfeuer.

Das Verkehrsministerium senkt nun angesichts der abnehmenden Bedeutung der Drehfunkfeuer den Schutzbereich auf ein Niveau, wie es in anderen Ländern üblich ist. Die Energiewende dürfte fortan weniger als bisher an unzureichender Flächenbereitstellung in den Ländern oder fehlenden Genehmigungen scheitern. Der Bundesverband Windenergie begrüßte die Einigung. BWE-Präsident Hermann Albers zufolge ist es ein „echter Befreiungsschlag für den Zubau der Windenergie“. Das dadurch eröffnete Potenzial liege zwischen 4 und 5 Gigawatt.