Rechtsstreit

Wework-Mitgründer vor Vergleich mit Softbank

Wework-Mitgründer Adam Neumann steht vor einer Einigung mit dem Investor Softbank Group.

Wework-Mitgründer vor Vergleich mit Softbank

hek Frankfurt – Wework-Mitgründer Adam Neumann steht vor einer Einigung mit dem Investor Softbank Group. Das berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf Personen, die mit der Angelegenheit vertraut sind. In der Klage Neumanns geht es um den Verkauf von Aktien des Bürovermittlers an den japanischen Geldgeber.

Der potenzielle Vergleich sehe vor, dass Softbank die Hälfte des Wework-Aktienpakets erwirbt, dessen Kauf die Japaner 2019 ursprünglich zugesagt hatten. Das bedeute, dass Neumann Aktien im Wert von fast 500 Mill. Dollar veräußern könne. Insgesamt werde Softbank etwa 1,5 Mrd. Dollar zahlen. Die Aktien würden zu dem 2019 vereinbarten Preis verkauft.

Der Deal würde laut Bloomberg dazu führen, dass Neumann sich von etwa einem Viertel seiner Wework-Position trennt und damit wichtiger Aktionär bleibt. Weder ein Sprecher Neumanns noch Softbank wollten Stellung nehmen.

Die Vereinbarung kann den Angaben zufolge auch den Weg für einen zweiten IPO-Anlauf des Coworking-Unternehmens ebnen. Der erste war im Jahr 2019 in einem Debakel geendet, da schwere Zweifel an der Corporate Governance des Unternehmens aufkamen und das aggressive Wachstum des Start-ups, das viel Geld verbrennt, potenziellen Investoren sauer aufstieß. Medienberichten zufolge versucht der Büroflächenvermieter nun einen Börsengang durch die Hintertür. Demnach spricht Wework mit Initiatoren von börsennotierten Mantelgesellschaften (Spacs), die ein Übernahmeobjekt suchen.

Eine Einigung würde einen öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Wework-Chef und Softbank beenden. Nach dem gescheiterten Börsengang war Neumann zurückgetreten. Softbank stimmte zu, ihm und anderen Aktionären im Rahmen eines Rettungspakets Aktien im Wert von 3 Mrd. Dollar abzukaufen. Im März 2020, zwei Wochen vor dem Vollzug, schnürte Softbank das Paket aber wieder auf und zeigte sich überzeugt, dass die Vereinbarung gekündigt werden könne (vgl. BZ vom 19.3.2020). Unter Berufung auf Ermittlungen der US-Wertpapieraufsicht und des Justizministeriums gegen das Start-up zog sich der Investor aus dem Deal zurück, wogegen Neumann auf dem Klageweg vorgeht.