Verordnung

EU schlägt Green-Bond-Standard vor

Die EU-Kommission verstärkt ihre Bemühungen, Investoren das Engagement in nachhaltigen Anlagen schmackhafter zu machen. Sie schlägt einen freiwilligen EU-Standard für grüne Anleihen vor. Kritiker halten diesen Schritt gerade nicht für hilfreich, um Emittenten die Arbeit zu erleichtern.

EU schlägt Green-Bond-Standard vor

ahe/fed Brüssel/Frankfurt

Die EU-Kom­mission will auf dem Wege einer EU-Verordnung einen Standard für grüne Anleihen etablieren. Der Entwurf für diese legislative Initiative liegt der Börsen-Zeitung vor. Darin begründet die EU-Behörde ihren Vorstoß mit dem Hinweis, dass es aktuell unterschiedliche Leitlinien im Markt gebe und sich daraus Verunsicherung und Aufwand auf Seiten der Investoren ergebe, dem Brüssel nun mit einem EU-Standard entgegentreten wolle. „Aufgrund der weit verbreiteten Verwendung von eigenen Marktrahmen für grüne Anleihen und trotz der Tatsache, dass einige dieser Rahmen allgemein als Standard akzeptiert werden, kann es für Investoren kostspielig und schwierig sein, die positiven Umweltauswirkungen von anleihebasierten Investitionen zu bestimmen und verschiedene grüne Anleihen auf dem Markt zu vergleichen“, heißt es in dem Entwurf, den EU-Finanzmarktkommissarin Mairead­ McGuinness in Kürze offiziell vorlegen will. Emittenten liefen Gefahr, „mit Reputationsrisiken durch potenzielle Vorwürfe des Greenwashings konfrontiert zu werden“, heißt es weiter. Die Schaffung eines eigenen freiwilligen Standards „sollte die Fähigkeit von Anlegern verbessern, hochwertige grüne Anleihen zu erkennen und ihnen zu vertrauen“ und die Emission dieser Anleihen erleichtern.

Das geplante Etikett „Europäische grüne Anleihe“ – kurz „EuGB“ – soll von „jedem Emittenten von Schuldverschreibungen“ genutzt werden können, der bestimmte Auflagen erfüllt – auch Adressen, die Covered Bonds begeben. Die Anwendung ist auch für Verbriefungen, die von einer Zweckgesellschaft ausgegeben werden, möglich. Vorgabe für alle, die sich mit dem Etikett schmücken wollen, ist, dass sie die Erlöse ausschließlich zur Finanzierung oder Refinanzierung von Sachanlagen, Ausgaben oder Vermögenswerten einsetzen, die im Sinne der Taxonomie förderungswürdig sind – die also die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten erfüllen. In anderen Worten: Sie müssen einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leisten und gleichzeitig kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen.

Bemerkenswerterweise wird staatlichen Emittenten erlaubt, sich mit dem Label zu schmücken und gleichwohl beim Einsatz der Anleiheerlöse etwas weiter zu gehen als private Emittenten. Denn wenn ein Staat eine „Europäische grüne Anleihe“ begibt, kann er die Erlöse auch für „bestimmte andere Arten von Ausgaben, zusätzlich zu den in Art. 4 genannten, verwenden“.

Ausführlich widmet sich der Verordnungsentwurf den Vorgaben für Transparenz, etwa in Form eines jährlichen Zuteilungsberichts, und den Anforderungen an die Überprüfung der „EuGB“. Externe Prüfer müssen sich bei der EU-Wertpapieraufsicht (ESMA) registrieren und eine Reihe von Regeln in Organisation und Compliance einhalten.

Der Entwurf trifft bereits auf Kritik im EU-Parlament. Der CSU-Abgeordnete Markus Ferber hält die Vorschläge für nicht schlüssig: „Einerseits beschwert sich die Kommission über zu viele Standards für nachhaltige Anleihen und verschärft das Problem dann selbst, indem sie noch einen zusätzlichen freiwilligen Standard schafft“, so Ferber. Der vorgeschlagene Standard sei sehr granular, nicht flexibel genug und mit „ausufernden Berichtspflichten“ versehen. Das habe zur Folge, dass die europäischen Vorschläge für viele Emittenten nicht attraktiv sein würden.