EU siebt mehr als 100 Vorgaben aus
Brüssel siebt mehr als
100 Vorgaben aus
EU-Kommission stellt vor allem Bestimmungen für die Finanzbranche in Frage
fed Brüssel
Die EU eröffnet die nächste Runde im Bürokratieabbau. Um den Aufwand zu reduzieren, der Unternehmen durch europäische Regulierung entsteht, dringt die polnische EU-Ratspräsidentschaft darauf, die große Zahl von technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards zu verringern. Diese sogenannten Level-2-Vorgaben ergänzen und präzisieren allgemeine EU-Gesetze wie EU-Verordnungen und EU-Richtlinien (Level 1).
Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission insgesamt 430 Ermächtigungen überprüft, die ihre Existenz dem Auftrag von Rat und EU-Parlament an die EU-Kommission oder an EU-Aufsichtsbehörden verdanken, EU-Recht zu präzisieren. „Auf der Grundlage dieser Analyse wurden 122 Ermächtigungen als nicht wesentlich eingestuft“, heißt es in einem internen Arbeitspapier, das der Börsen-Zeitung vorliegt. Diese 122 Regulatorischen Technischen Standards, Durchführungsbestimmungen und delegierten Rechtsakte „kommen daher für einen Aufschub in Frage“. Ein großer Teil der zur Disposition gestellten Vorgaben betreffen die Finanzbranche.
In einem Vermerk des EU-Ratsvorsitzes versichert die polnische EU-Präsidentschaft, dass es ihr mit dem Thema Bürokratieabbau in der Finanzmarktregulierung Ernst ist. „Die Vereinfachung und Verbesserung des Geschäftsumfelds in Europa ist eine der obersten Prioritäten des polnischen Ratsvorsitzes.“ Noch unter polnischer Regie solle eine „Diskussion über den Umfang der notwendigen Änderungen und die Möglichkeiten ihrer Umsetzung“ stattfinden. Die Polen wollen daher von allen nationalen Regierungen wissen, wie sie sich den Prozess der Vereinfachung vorstellen und welche Maßnahmen sie konkret vorschlagen.
Die große Zahl von Level-2-Vorgaben sei „für die Beteiligten besorgniserregend“, da die Einhaltung hohe Kosten für die Industrie verursache. Zudem erschwere es die rechtzeitige und wirksame Prüfung durch die Mitgesetzgeber.
Auf der Liste der als nicht zwingend erforderlich eingestuften Ermächtigungen stehen beispielsweise Durchführungsbestimmungen für die Maschinenlesbarkeit von Daten oder auch sehr spezifische Transparenzpflichten. Ein auffällig großer Teil von ihnen hängt mit den Kapital- und Liquiditätsanforderungen an Versicherungen (Solvency II) zusammen. Aber es gibt auch Vorschläge, das Level-2-Regelwerk in Bezug auf die Kapitalvorgaben für Banken (CRR), die Markt-Richtlinie Mifid, die Anti-Geldwäsche-Regeln (AMLR) oder die Derivate-Verordnung Emir zu entschlacken. Außerdem finden sich auch Vorschläge für die Vorgaben zur nachhaltigen Berichterstattung, insbesondere CSRD und SFDR, auf der Liste wieder.