Kapitalmarktunion

EU-Staaten über neue zentrale Unternehmens-Datenbank einig

Bis 2030 soll nach dem Willen der EU-Staaten schrittweise eine neue zentrale Plattform eingeführt werden, auf der Daten zu europäischen Unternehmen und Finanzprodukten gesammelt werden. Zusätzliche Meldepflichten soll es nicht geben.

EU-Staaten über neue zentrale Unternehmens-Datenbank einig

ahe Brüssel

Die EU-Staaten haben sich auf die Einrichtung einer zentralen Datenbank für öffentliche Finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten verständigt. Dieser sogenannte European Single Access Point (ESAP), der insbesondere kleinere Unternehmen aus kleineren Ländern sichtbarer für Investoren machen soll, soll nach dem Willen der Länder schrittweise eingeführt werden, wobei wesentliche Teile zwischen 2026 und 2030 in Betrieb genommen werden sollen. Die EU-Kommission hatte im November 2021 im Rahmen ihres Gesetzespakets zur Kapitalmarktunion vorgeschlagen, dass die neue Plattform bereits 2024 einsatzbereit sein sollte.

Keine Zusatzmeldungen

Die Mitgliedstaaten stellten in ihrer Verständigung klar, dass es durch die ESAP-Einrichtung keine zusätzlichen Meldeanforderungen an europäische Unternehmen geben wird, da die Plattform lediglich be­reits vorhandene Daten und öffentlich zugängliche Informationen enthalten soll. Diese sollen dann auch nicht von den Unternehmen selbst bereitgestellt werden, sondern von jeweils zuständigen nationalen Be­hörden als Sammelstellen zusammentragen werden. Zu den Daten gehören den Angaben zufolge unter anderem konsolidierte Jahresabschlüsse und konsolidierte Tätigkeitsberichte, Abschlussprüfungen sowie Berichte über Zahlungen an staatliche Stellen. „Es wird erwartet, dass ESAP es europäischen Unternehmen und Finanzprodukten leichter machen wird, Anleger anzuziehen, da Letztere über die ESAP-Plattform einen einfachen und schnellen Zugang zu den einschlägigen Informationen erhalten werden, die sie für gute Anlageentscheidungen be­nötigen“, hieß es in einer Mitteilung der EU-Staaten. Über die Ausgestaltung des Single Access Point müssen die Mitgliedsländer jetzt allerdings noch Schlussverhandlungen mit dem EU-Parlament führen.

EIOPA wird eingebunden

Anders als von der EU-Kommission vorgeschlagen, soll nicht die europäische Marktaufsichtsbehörde ESMA zuständig sein, sondern die EU-Ver­sicherungsaufsicht EIOPA soll zu­nächst die Entwürfe technischer Durchführungsstandards ausarbeiten und der Kommission vorlegen. Dabei geht es um weitere Metadaten, die den Informationen der Datenbank beigefügt werden, die Strukturierung der Daten sowie die Frage, welche maschinenlesbaren Formate zum Einsatz kommen. Gut strukturierte Metadaten sollen es auf der ESAP-Plattform ermöglichen, Daten besser zu extrahieren und zu vergleichen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hatte im April ein standardisiertes, einheitliches und datenbankbasiertes Reporting befürwortet, das für Menschen und Maschinen lesbar ist. Die Verbände hatten zugleich eindringlich dafür plädiert, dass ESAP keine zusätzlichen Informationsanforderungen gegenüber dem Status quo einführt und der Mehraufwand insgesamt so gering wie möglich bleibt.

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