Finanzkriminalität

Geldwäsche-Meldungen verdoppelt

Finanzinstitute haben im vergangenen Jahr mehr als doppelt so viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen abgegeben wie 2020. Die für deren Filterung und Analyse zuständige Behörde FIU bekam an die 300 000 Meldungen.

Geldwäsche-Meldungen verdoppelt

fir Frankfurt

Die Anti-Geldwäsche-Einheit Financial Intelligence Unit (FIU) hat im vergangenen Jahr fast 300000 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen erhalten und damit mehr als doppelt so viele wie 2020 mit 144000. Das geht aus dem Jahresbericht 2021 der bei der Generalzolldirektion angesiedelten Behörde hervor, welcher der Börsen-Zeitung vorliegt. 97% der bei der FIU eingehenden Verdachtsmeldungen kommen aus dem Finanzsektor (siehe Grafik). Die restlichen 3 % steuert der Nichtfinanzsektor bei, und hier vor allem Notare.

Straftatbestand ausgeweitet

Den Zuwachs um 107% bzw. 154500 auf 298500 Meldungen gegenüber 2020 führt die FIU im Wesentlichen auf rechtliche Veränderungen zurück. Erstens vor allem auf die Einführung des sogenannten All-Crime-Ansatzes. Diese Ausweitung des Straftatbestandes der Geldwäsche nach § 261 Strafgesetzbuch war im März 2021 in Kraft getreten und hat zur Folge, dass alle Straftaten als Vortat der Geldwäsche gelten.

Zuvor hatten sich die Vortaten auf schwere Vergehen beschränkt, die eher der organisierten Kriminalität zuzuordnen waren. Wie von der Finanzwirtschaft in der Vergangenheit erwartet und kritisiert worden war, hat das die Zahl der gemeldeten Geldwäscheverdachtsfälle in die Höhe schießen lassen. Auffallend ist in diesem Zusammenhang vor allem der Sprung bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten: Sie gaben an die FIU 400-mal mehr Verdachtsmeldungen ab als 2020. Statt 238 waren es nunmehr über 95 000. „Ursächlich hierfür ist das angepasste Verhalten einzelner Zahlungs- und E-Geld-Institute in Reaktion auf den All-Crimes-Ansatz“, schreibt die FIU dazu.

Meldepflicht bei Immobilien

Zweitens führt die Behörde den Anstieg der Verdachtsmeldungen auf eine Verordnung zurück, die bestimmten Berufsgruppen – wie insbesondere Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern – im Immobiliensektor Meldepflichten auferlegt. Sie müssen Transaktionen, die möglicherweise mit Geldwäsche im Zusammenhang stehen, an die FIU melden, schreibt die sperrig benannte Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien vor, die am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten war und im Jahr darauf ihre Wirkung entfaltete.

Als dritten, wenn auch weniger relevanten Grund für den Meldeanstieg bezeichnet die FIU die Regelung, das Kryptoverwahrgeschäft als Finanzdienstleistung einzustufen, womit entsprechende Dienstleister eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis vorweisen müssen. Die Zahl der Berichte mit dem Bezug „Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen“ legte im Vergleich mit dem Vorjahr um das Zweieinhalbfache auf mehr als 5200 zu.

Um mit dem erhöhten Meldeaufkommen Schritt zu halten, verweist FIU-Leiter Christof Schulte im Jahresbericht auf Anpassungen des Analyseprozesses und die bereits früher umgesetzte Risikoorientierung bei der Filterung eingehender Verdachtsmeldungen. Dabei werden Risikoschwerpunkte prioritär be­arbeitet. Zudem ist vom Stellenaufbau mit einem perspektivischen Personal-Soll von mehr als 700 Beschäftigten die Rede. Schulte hatte Ende 2020 einen Personalaufwuchs von 475 auf rund 800 Stellen binnen zwei bis drei Jahren angekündigt.

So wie in der Corona-Pandemie immer wieder staatliche Unterstützungsgelder ergaunert wurden, nutzten Betrüger auch die Flutkata­strophe im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern, um an Geld zu kommen.

Betrug mit Fluthilfen

So seien etwa vermeintliche Flutgeschädigte mit beschädigten Geldscheinen in teils erheblichen Mengen in Banken vorstellig geworden, um es auf neu zu eröffnende Bankkonten einzuzahlen. Das Geld soll ihnen zufolge im eigenen Hause gehortet worden oder in einem Bankschließfach einer anderen Bank verwahrt gewesen sein. In anderen Fällen seien Hilfsgelder von Menschen beantragt worden, die gar nicht im Kata­strophengebiet ansässig waren. Mitunter habe es sich um dieselben Personen gehandelt, die bereits unrechtmäßig Corona-Soforthilfen hatten erlangen wollen. Die Geldwäsche-Verdachtsmeldungen beziffert die FIU nicht, doch seien die Zahlen bezüglich der Flutkatastrophe im Vergleich mit den Corona-Soforthilfen gering. 2020 waren 11 200 Meldungen mit möglichem Covid-19-Kontext eingegangen.

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