Europäischer Rechnungshof

Kritik an Umgang der EU mit Nachhaltigkeits­kriterien

Zwar konzentriere sich die Europäische Kommission zu Recht darauf, mehr Transparenz im Markt zu schaffen, hieß es. Es fehlten jedoch Begleitmaßnahmen, um die Kosten nicht nachhaltiger Tätigkeiten für Umwelt und Gesellschaft angemessen zu berücksichtigen.

Kritik an Umgang der EU mit Nachhaltigkeits­kriterien

ahe Brüssel

Trotz der zahlreichen Gesetzesinitiativen Brüssels im Bereich von Sustainable Finance und der Einführung einer Taxonomie tut die EU nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes immer noch nicht genug, damit Geld in nachhaltiges Wirtschaften fließt. Die Luxemburger Prüfer fordern in einem Sonderbericht ein in sich schlüssigeres Vorgehen: Zwar konzentriere sich die Europäische Kommission zu Recht darauf, mehr Transparenz im Markt zu schaffen, hieß es. Es fehlten jedoch Begleitmaßnahmen, um die Kosten nicht nachhaltiger Tätigkeiten für Umwelt und Gesellschaft angemessen zu berücksichtigen.

„Die EU-Maßnahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen entfalten nicht ihre volle Wirksamkeit, wenn sie nicht von zusätzlichen Maßnahmen flankiert werden“, sagte Eva Lind­ström, das für den Sonderbericht zuständige Mitglied des Rechnungshofes. „Nicht-nachhaltige Geschäfte sind immer noch zu gewinnbringend.“ Die Kommission habe viel getan, um fehlende Nachhaltigkeit transparent zu machen, erklärte Lindström. „Aber das zugrundeliegende Problem muss nach wie vor angegangen werden.“

Als problematisch wird in dem Bericht bezeichnet, dass der Markt die negativen Auswirkungen von nicht-nachhaltigen Tätigkeiten nicht einpreise und dass allgemein nicht ganz klar sei, was eigentlich nachhaltig sei. Die Prüfer kritisieren zu­gleich, dass es keine einheitlichen Kriterien gibt, anhand derer ermittelt wird, wie stark der EU-Haushalt zur Erreichung der Klimaziele beiträgt. Viele dieser Kriterien seien zudem nicht so streng und wissenschaftlich belegt wie die Kriterien, die für die EU-Taxonomie entwickelt wurden. Der Rechnungshof verwies in diesem Zusammenhang auch auf Bewertung der grünen Investitionen, die über den EU-Wiederaufbaufonds finanziert werden.

Den europäischen Gesetzgebern wird empfohlen, die Taxonomie rasch zu ergänzen und ihre Kriterien dann konsequent auf den gesamten EU-Haushalt anzuwenden. Dies gilt auch für die Europäische Investitionsbank (EIB), der nach Ansicht der Prüfer eine bedeutende Rolle bei der Einführung von mehr Nachhaltigkeit im Finanzwesen zukommt. Derzeit umfassten die Berichterstattungsvorschriften für das Programm „InvestEU“ aber die tatsächlichen Klima- und Umweltergebnisse der Projekte nicht.

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