Wettbewerbsrecht

UBS muss geringere Kartellstrafe berappen

Die UBS muss für Kartell-Altlasten der Credit Suisse weniger stark büßen als zunächst angeordnet, weil die Richter des EuGH der EU-Kommission handwerkliche Fehler vorwerfen.

UBS muss geringere Kartellstrafe berappen

UBS muss geringere Kartellstrafe berappen

fed Brüssel

Die Kartellsünden der Credit Suisse (CS) in der Vergangenheit kosten die UBS etwas weniger als befürchtet. Der EU-Gerichtshof hat die gegen CS wegen einer lange zurückliegenden Beteiligung an einem Kartell im Devisenhandel verhängte Buße von 83,2 Mill. Euro auf 28,9 Mill. Euro gestutzt – also um knapp zwei Drittel. Grund dafür ist, dass die Richter handwerkliche Fehler der EU-Wettbewerbsbeamten bei der Kalkulation der Strafe monieren. Bestimmte Daten, die die EU-Kommission damals zur Bestimmung des Näherungswerts für den Umsatz nutzte, seien weniger zuverlässig gewesen als die von der CS vorgelegten Kennziffern.

Schuld von Credit Suisse bestätigt

Das Gericht hält zugleich daran fest, dass sich CS der Beteiligung an einem Kartell schuldig gemacht hat. Einige Devisenhändler hatten 2011 und 2012 sensible Informationen über einen Online-Chatroom mit dem Namen „Sterling Lads“ ausgetauscht. Diese Informationsweitergabe erlaubte es den Beteiligten, besser voraussehen zu können, ob und wann große Adressen bestimmte Währungen kauften oder verkauften, was wiederum einen unlauteren Wettbewerbsvorteil bedeutete. Mit an dem Kartell beteiligt waren damals CS, Barclays, HSBC, Royal Bank of Schottland und pikanterweise die UBS, die spätere Übernehmerin der CS.