FOKUSInfrastruktur

EU stellt Erleichterungen bei Finanzierungen in Aussicht

Die von der EU-Kommission angekündigten Maßnahmen, mit denen Hindernisse für institutionelle Anleger beim Zugang zu alternativen Anlagen wie beispielsweise Infrastruktur abgebaut werden sollen, rücken näher. Bereits in Kürze will die EU-Behörde ihre Pläne konkretisieren.

EU stellt Erleichterungen bei Finanzierungen in Aussicht

EU stellt Erleichterungen bei Finanzierungen in Aussicht

Die von der EU-Kommission angekündigten Maßnahmen, mit denen Hindernisse für institutionelle Anleger beim Zugang zu alternativen Anlage wie beispielsweise Infrastruktur abgebaut werden sollen, rücken näher. Bereits in Kürze will die EU-Behörde ihre Pläne konkretisieren.

Von Detlef Fechtner, Frankfurt

Die EU-Kommission hat in ihrem Fahrplan für die Spar- und Investitionsunion bedauert, dass institutionelle Anleger wie Versicherer und Pensionsfonds – obwohl sie eine wichtige Rolle im Finanzsystem der EU spielen – auf den Märkten für Alternative Investments „eher wenig aktiv“ seien. Dies gelte etwa für Venture Capital, Private Equity – oder auch Infrastruktur. „Es muss sichergestellt werden, dass es für diese institutionellen Anleger keine unangemessenen regulatorischen Hindernisse für den Zugang zu diesen Anlageklassen gibt“, hieß es in der Mitteilung zur Spar- und Investitionsunion von Mitte März.

In den nächsten Wochen nun will die EU-Behörde konkretisieren, welche Maßnahmen sie dabei im Sinn hat. „Ein demnächst erscheinender Leitfaden der EU-Kommission wird die aufsichtsrechtliche Behandlung von Equity-Engagements von Banken in Sektoren klären, die durch EU- und nationale Gesetzgebungsprogramme unterstützt werden, einschließlich der Infrastrukturfinanzierung“, erläutert ein Sprecher der EU-Kommission auf Anfrage der Börsen-Zeitung. Ziel sei es, öffentliche und private Ko-Investitionen in die EU-Wirtschaft zu fördern, indem die Bedingungen für eine Vorzugsbehandlung solcher Equity-Engagements festgelegt werden.

Erleichterung von Eigenkapital-Investitionen

Die EU-Kommission arbeite zudem daran, die Bestimmungen für den Bankensektor auf den Versicherungssektor zu übertragen. Dies werde neue Eigenkapitalinvestitionen von Versicherern erleichtern, indem die risikomindernde Wirkung öffentlicher Garantien für Sektoren, die durch solche Legislativprogramme unterstützt werden, einschließlich Infrastrukturen, anerkannt werde.

Für Infrastrukturinvestitionen, so unterstrich der EU-Sprecher, gelten nach den europäischen Regeln für die Kapitalausstattung von Versicherungen, also unter Solvency II, bereits reduzierte Risikogewichte. Darüber hinaus werde ein bevorstehender delegierter Rechtsakt für Solvency-II-Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherer festlegen, die sich als Verwalter langfristiger Aktienanlagen (LTEI) qualifizieren. Versicherer, die mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen Aktien hielten, einschließlich Aktieninvestitionen in Infrastrukturen, werden den Worten des EU-Sprechers zufolge von einer geringeren Kapitalrückstellungsanforderung von 22 % profitieren, verglichen mit den üblichen 39-49 %. Schließlich werde der bevorstehende delegierte Rechtsakt zu Solvency II II dazu beitragen, die Auswirkungen der kurzfristigen Spread-Volatilität auf die Versicherer zu verringern, so dass es für sie weniger kostspielig werde, in Anleihen und Darlehen zu investieren – einschließlich solcher im Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten.