Landgericht Frankfurt

Cum-ex-Geschäfte kosten Maple-Banker die Freiheit

Drei Manager der insolventen Maple Bank sind am Montag wegen schwerer Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nur der Kronzeuge kommt mit Bewährung davon.

Cum-ex-Geschäfte kosten Maple-Banker die Freiheit

lee Frankfurt

Die Cum-ex-Geschäfte der insolventen Maple Bank sind mit langen Freiheitsstrafen geahndet worden. Nach 58 Verhandlungstagen sprach die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt Bankchef Wolfgang Schuck, den Chef des europäischen Handelsgeschäfts, Paul H., und den mit Prokura versehenen Wertpapierhändler Andreas H. der schweren Steuerhinterziehung für schuldig. Während die Freiheitsstrafe gegen den als Kronzeuge fungierenden Andreas H. zur Bewährung ausgesetzt wurde, müssen Schuck und Paul H. ins Gefängnis, sofern das Urteil rechtskräftig wird. Gleiches gilt für den wegen Beihilfe verurteilten Leiter des Handelstischs, Frank L. (Az.: 5/24 KLs 17/19).

Die Angeklagten hatten den Fiskus in den Veranlagungsjahren 2006 bis 2015 um beinahe 370 Mill. Euro geprellt, indem sie durch akkurat geplante Aktiengeschäfte und Leerverkäufe inhaltlich falsche Steuerbescheinigungen generiert und diese zwecks Erstattung beim Finanzamt eingereicht hatten.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Werner Gröschel verurteilte Schuck wegen schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen zu vier Jahren und vier Monaten Haft und einer Geldstrafe von 96 000 Euro. Außerdem ordnete sie die Einziehung von Taterträgen in Höhe von knapp 2,8 Mill. Euro an. Paul H. wurde wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu vier Jahren und zwei Monaten Haft und einer Geldstrafe von 60 000 Euro verurteilt. Bei ihm sollen Taterträge in Höhe von knapp 1,9 Mill. Euro eingezogen werden. Frank L. wurde wegen Beihilfe zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Aus seinem Vermögen sollen gut 800 000 Euro eingezogen werden, aus dem des zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilten Kronzeugen 5,8 Mill. Euro.

Bericht Seite 5