Stay on Board

Frauen im Vorstand können Babypause beanspruchen

Bislang hatten Frauen im Vorstand kein Recht auf Mutterschutz. Sie mussten dafür ihr Mandat niederlegen. Das ändert sich nun.

Frauen im Vorstand können Babypause beanspruchen

wf Berlin

Frauen in Vorstandspositionen können künftig eine Babypause beanspruchen. Auf diese Änderung im Aktienrecht einigte sich die große Koalition im Bundestag. Mit Einschränkungen soll die Pause auch für andere Fälle familiärer Fürsorge möglich sein. „Mütter können nun auch im Vorstand eine mindestens dreimonatige Auszeit nehmen, ihr Mandat zur Haftungsbefreiung niederlegen und erhalten einen Anspruch auf Wiederbestellung“, erklärte der Aktienrechtler und Berichterstatter der Unionsfraktion im Bundestag, Heribert Hirte (CDU). „In Fällen von Elternzeit, Pflege von Familienangehörigen und Krankheit gilt dies genauso, aber mit Rücksicht auf wichtige Unternehmensgründe.“

Damit fruchtete die Initiative „#stayonboard“ von einigen Unternehmerinnen um Verena Pausder und Ann-Kristin Achleitner: Werdende Mütter in Vorständen genießen bislang keinen Mutterschutz. Sie müssen ihr Mandat niederlegen, andernfalls geraten sie in einen Haftungskonflikt. Der Entwurf sieht für Mütter zwischen zeitweisem Widerruf und Zusicherung der Wiederbestellung in der Regel eine Schutzfrist von 14 Wochen vor. Der Aufsichtsrat kann dabei nicht abwägen.

Beim Wunsch nach Elternzeit, Pflege eines Familienangehörigen oder bei Krankheit hat ein Vorstandsmitglied ebenfalls Anspruch auf eine Pause. Die Auszeit kann bis zu drei Monate betragen und bestimmt sich innerhalb dieser Grenze nach dem Wunsch des Vorstandsmitglieds. Der Aufsichtsrat kann dies bei wichtigem Grund ablehnen. Der Gesetzesbegründung zufolge gilt dies etwa dann, wenn in dem Ressort viel zu entscheiden ist oder Schaden für die Gesellschaft droht. Allein im Ermessen des Aufsichtsrats liegt es auch, eine längere Auszeit zuzugestehen – längstens aber zwölf Monate.

Die Regelung wird Teil des Führungspositionen-Gesetzes, mit dem eine Mindestbeteiligung von Frauen im Vorstand gesetzlich verankert wird. Unternehmen mit vierköpfigen oder größeren Vorständen müssen künftig wenigstens eine Frau im Vorstand haben. „Das ist ein Meilenstein für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Nach der Einigung von Union und SPD kann die Novelle Anfang Juni beschlossen werden.

Bericht Seite 7

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