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Handel mit Coinbase-Aktien wird in Frankfurt eingestellt

Der Handel mit Coinbase-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wird per Handelsschluss Freitag eingestellt. Erst in der vergangenen Woche hatte die Kryptoplattform ihr mit Spannung erwartetes Debüt an der Nasdaq gegeben. Seitdem wurden an der...

Handel mit Coinbase-Aktien wird in Frankfurt eingestellt

xaw Frankfurt

Der Handel mit Coinbase-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wird per Handelsschluss Freitag eingestellt. Erst in der vergangenen Woche hatte die Kryptoplattform ihr mit Spannung erwartetes Debüt an der Nasdaq gegeben. Seitdem wurden an der Börse Frankfurt und auf Xetra nach Angaben des Marktbetreibers Coinbase-Papiere im Wert von rund 100 Mill. Euro gehandelt – nun ist damit aufgrund einer technischen Panne Schluss.

„Bei der Handelsaufnahme von Coinbase wurde irrtümlicherweise ein LEI-Code verwendet, der nicht der in der vergangenen Woche eingeführten Entität Coinbase Global zuzuordnen ist“, heißt es bei der Deutschen Börse. Diese Legal Entity Identifier sind zwanzigstellige Kennungen zur Identifizierung von Unternehmen. Ein korrekter LEI-Code ist regulatorische Voraussetzung für die Aufnahme zum Handel in Europa. Eine solche Kennung existiert statt für die Coinbase Global nur für die Einheit Coinbase Inc. Diese wird von der LEI-Vergabestelle GMEI Utility verwaltet, deren Betreiber in den Niederlanden sitzt.

Vor der Einführung der Legal Entity Identifier im Jahr 2012 verwendeten verschiedene Länder eigene Codes, um Transaktionen nachzuvollziehen. Dies erschwerte die internationale Nachverfolgung und somit die Risikobewertung. Die Finanzkrise 2008 zeigte die Notwendigkeit eines einheitlichen Systems auf, schließlich mussten Regulatoren schnell bewerten, in welchem Ausmaß Marktteilnehmer gegenüber der kollabierten US-Investmentbank Lehman Brothers exponiert waren.

Damit Coinbase weiter an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden kann, muss das Unternehmen einen korrekten Legal Entity Identifier beantragen. Die Vergabe ist in der Regel taggleich möglich – also theoretisch noch bevor die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream am Freitag die Abwicklungserklärung für Coinbase zurücknimmt.