Haushaltspolitik

Zwölf EU-Staaten beantragen Ausnahme von Schuldenregeln

Nicht nur Deutschland nutzt die Sonderregel, um trotz zusätzlicher Rüstungsausgaben ein Defizitverfahren der EU abzuwenden.

Zwölf EU-Staaten beantragen Ausnahme von Schuldenregeln

Zwölf EU-Staaten beantragen Ausnahme von Schuldenregeln

fed Frankfurt

Deutschland ist nicht das einzige Land, das von der sogenannten Ausweichklausel des Stabilitätspakts Gebrauch macht. Laut EU-Kommission haben bislang 12 Staaten − also fast die Hälfte aller EU-Länder − die Ausnahme von den Schuldenregeln beantragt. Weitere werden erwartet, nachdem sie bereits signalisiert haben, ihre Rüstungsinvestitionen so deutlich auszuweiten, dass sie dadurch im Zuge der haushaltspolitischen Kontrolle mit Problemen rechnen müssten.

Die EU-Kommission hatte jüngst die nationale Ausweichklausel aktiviert. Sie erlaubt nationalen Regierungen, in ihrer Haushaltsplanung vom „bestätigten Nettoausgabenpfad oder ihrem Korrekturpfad im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit“ abzuweichen. Um die fiskalische Nachhaltigkeit mittelfristig zu gewährleisten, wird diese Abweichung vom empfohlenen finanzpolitischen Kurs auf maximal 1,5% des Bruttoinlandsprodukts an Zusatz-Verteidigungsausgaben für jedes Jahr der Aktivierung bis 2028 begrenzt.

Aktuell liegen der EU-Behörde Anträge von Deutschland sowie von Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Polen, Portugal, der Slowakei und Slowenien vor. Dass große Südländer wie Frankreich, Italien und Spanien bisher fehlen, ist kein Zufall. Sie hatten angedeutet, dass sie nicht über die Haushaltsspielräume verfügen, um ihre Rüstungsetats sehr schnell auszuweiten, ohne fürchten zu müssen, bei der Kapitalaufnahme deutlich höhere Risikoprämien zahlen zu müssen.

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