Berater fordern stetige Investitionen

Altmaier-Beirat setzt auf Institutionenreform - "Infrastruktur verschlechtert"

Berater fordern stetige Investitionen

wf Berlin – Öffentliche Infrastrukturinvestitionen müssen langfristig erhöht und verstetigt werden – sie dürfen nicht länger “Residualgröße” der öffentlichen Haushalte sein. Dies fordert der Wissenschaftliche Beirat bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Die Regierungsberater empfehlen in einem Gutachten, Investitionsfördergesellschaften (IFG) einzurichten, deren Finanzierung Bund und Länder aus ihren Kernhaushalten langfristig garantieren. Ein regelmäßiger Bericht soll Schwächen in der Infrastruktur frühzeitig offenlegen.Den größten Bedarf machen die Wissenschaftler bei der Digitalisierung und der Energiewende aus. “Der Nutzen öffentlicher Investitionen wird im politischen Prozess systematisch unterbewertet”, stellte der Mannheimer Finanzwissenschaftler Eckhard Janeba in Berlin fest. Es gebe ein Governance-Problem. Janeba verantwortete das Gutachten federführend. Investitionen würden – anders als Sozialleistungen – im politischen Prozess nur abstrakt wahrgenommen, konkrete Projekte wirkten lokal. Bei Sparrunden neige die Politik dazu, wegen der erst mittelfristigen Effekte Investitionen zu kürzen. Schließlich seien die Nutznießer langlebiger Investitionsgüter oft noch nicht stimmberechtigt.Beiratsvorsitzender Klaus Schmidt stellte fest, dass “nicht allein der Mangel an Geld” die Missstände verursache. Wegen der zu geringen Investitionen in den vergangenen Jahrzehnten hat sich dem Gutachten zufolge die öffentliche Infrastruktur hierzulande deutlich verschlechtert, auch wenn sie im internationalen Vergleich noch immer relativ gut dastehe. Innerhalb einer Dekade rutschte sie demnach bis 2017/18 weltweit von Platz 3 auf Platz 12 ab. Eigene Zahlen haben die Gutachter nicht ermittelt. Sie halten aber Berechnungen mit einem Nachholbedarf zwischen 100 bis 200 Mrd. Euro allein bei den Kommunen für plausibel.Der Bund solle bei Steuern und Aufgabenverteilung für eine ausreichende Finanzierung der Kommunen sorgen, verlangen die Gutachter. Die Entlastung von kommunalen Altschulden sei Sache der Länder. Die Schuldenbremse habe nicht den Rückgang der öffentlichen Investitionen verursacht. Diese Entwicklung sei älter. Zudem sei die Schuldenbremse auch hinreichend flexibel. Ob sie gleichwohl reformiert werden sollte, darüber ist der Beirat geteilter Meinung.