Privatinvestments

EZB verschärft Verhaltenskodex für Top-Beamte

Die EZB schränkt die Möglichkeiten ihrer Führungspersönlichkeiten in Sachen private Investments ein. Ziel ist es, den Missbrauch vertraulicher Informationen und mögliche Interessenkonflikte zu minimieren.

EZB verschärft Verhaltenskodex für Top-Beamte

ms Frankfurt

Die Europäische Zentralbank (EZB) schränkt die Möglichkeiten ihrer Führungspersönlichkeiten in Sachen private Investments ein. So dürfen sie künftig beispielsweise privat keine Aktien oder Anleihen einzelner Firmen erwerben oder kurzfristige Investments tätigen. Das geht aus einem neuen Verhaltenskodex (Code of Conduct) hervor, den die EZB am Freitag veröffentlichte und der ab dem 1. Januar 2023 gilt. Ziel ist es, den Missbrauch vertraulicher Informationen und mögliche Interessenkonflikte zu minimieren.

Die EZB reagiert damit vor allem auf zwei Entwicklungen: Zum einen war im vergangenen Jahr bekanntgeworden, dass 13 von 25 Mitgliedern des EZB-Rats bei ihren privaten Investments selbst einzelne Fonds, Aktien und Anleihen ausgewählt hatten. In einigen Fällen waren das auch Staatsanleihen, die die EZB im Rahmen ihrer geldpolitischen Kaufprogramme erworben hatte. Das hatten Politiker und Nicht-Regierungsorganisationen teils scharf kritisiert. Zum anderen hatte zum Jahreswechsel ein Handelsskandal die US-Notenbank Fed erschüttert, die daraufhin ihre Regeln ebenfalls überarbeitete.

„Während sich der derzeitige Kodex als solide und wirksam erwiesen hat, werden die neuen Regeln die ethischen Standards der EZB auf die nächste Stufe heben und sicherstellen, dass wir weiterhin zu den führenden Institutionen in diesem Bereich gehören“, erklärte EZB-Präsidentin Christine Lagarde am Freitag. Die Änderungen seien „ein deutliches Zeichen für unser unerschütterliches Engagement für den öffentlichen Auftrag der EZB, der von entscheidender Bedeutung für das Vertrauen der Europäer ist, denen wir dienen“.

Der Verhaltenskodex gilt für die Mitglieder des EZB-Rats und des für die Geschäftsbanken zuständigen Aufsichtsgremiums der EZB. Sie dürfen nun nur noch „börsennotierte, breit gestreute“ Produkte wie etwa börsengehandelte Investmentfonds kaufen. In einzelne Aktien und Anleihen einzelner Länder hingegen dürfen sie nicht mehr investieren. Zudem müssen die Beamten ihre Anlagen nun ein Jahr lang halten. Bisher lag die Mindestanlagedauer bei nur einem Monat. Wertpapiere, die EZB-Beamte bereits besitzen, aber nach den neuen Regeln nicht mehr kaufen dürfen, können als Altbestand behalten werden. Verkäufe müssen aber von der EZB-Ethikkommission genehmigt werden. Grundsätzlich muss der Ethikausschuss ein halbes Jahr im Voraus informiert werden, wenn Transaktionen den Wert von 50000 Euro übersteigen.

Finanztransaktionen von Ehegatten und für minderjährige Kinder von mehr als 10000 Euro sind dem Ethikausschuss zu melden; sie werden aber nicht veröffentlicht. In dem Punkt bleiben die EZB-Vorgaben hinter jenen der Fed zurück. Anfang 2012 war der damalige Schweizer Zentralbankchef Philipp Hildebrand zurückgetreten, weil seine Frau hohe Gewinne mit Dollar-Geschäften erzielt hatte. Strenger als die neuen Fed-Vorgaben ist die EZB in dem Punkt, dass die Regeln auch für sechs Monate über das Ende der EZB-Tätigkeit hinaus gelten.

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