Sondervermögen

Ifo fordert Bedingungen für Extragelder der Bundesländer

Die kreative Buchführung der Bundesregierung beim Sondervermögen nimmt immer groteskere Formen an: Der Bund verschiebt Investitionen aus dem Kernhaushalt, und die Länder wollen das Geld völlig zweckfrei nutzen.

Ifo fordert Bedingungen für Extragelder der Bundesländer

Ifo fordert Bedingungen
für Extragelder der Bundesländer

Investitionen aus Sondervermögen müssen „zusätzlich“ sein

lz Frankfurt

Das Ifo-Institut hält die Rahmenbedingungen für das Sondervermögen für falsch aufgezäumt. Denn während bei der Verausgabung durch den Bund eigentlich die Bedingung gilt, dass es sich um „zusätzliche“ Investitionen handeln muss, wird das für die 100 Mrd. Euro, die an die Länder gehen, explizit nicht gefordert. Insofern gehe die aktuelle Haushaltsplanung am Ziel vorbei, wachstumsrelevante Investitionen in Infrastruktur zu verstärken. Und das gelte dann in besonderem Maße für die Ausgaben aus dem Sondervermögen durch die Bundesländer, moniert Ifo-Forscher Niklas Potrafke. „Es droht, dass sich unsere Befürchtungen aus dem Frühjahr auch für die Bundesländer bewahrheiten: Mit den neuen Schulden werden Investitionen aus den Kernhaushalten verlagert.“ Das gelte es zu verhindern.

Bereits einige Tage zuvor hatte das Ifo-Institut in einer Studie insgesamt Kritik am Ausgabeverhalten für das Sondervermögen geübt. Beim Vergleich der Investitionsplanungen im Kernhaushalt konnten die Forscher nachweisen, dass viele derartige Ausgaben bewusst verringert worden sind, um sie dann im Sondervermögen unterzubringen. Die Verwendung der Mittel regelt das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG). Der Referentenentwurf im Juni habe noch die „Zusätzlichkeit“ der Investitionen vorgesehen. Im Regierungsentwurf sei diese Bedingung nun gestrichen worden.


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