Transparenz

Von der Leyen erleidet Schlappe vor Gericht

Das Gericht der EU hat die Entscheidung der EU-Kommission gekippt, einer Journalistin Zugang zum SMS-Austausch Ursula von der Leyens mit dem Pfizer-CEO zu verweigern.

Von der Leyen erleidet Schlappe vor Gericht

Von der Leyen erleidet Schlappe vor EU-Gericht

fed Brüssel

Zuletzt lief es ziemlich rund für Ursula von der Leyen. Für ihre Vorstöße in Sachen Bürokratieabbau erntete sie reichlich Applaus aus den nationalen Hauptstädten. Ihre Entschlossenheit, trotz der Kritik aus Frankreich das Abkommen mit dem Mercosur zu unterzeichnen, brachte ihr bei vielen anderen EU-Staaten und im EU-Parlament Anerkennung ein. Und im Handelsstreit mit den Vereinigten Staaten agierte sie so, dass sich alle nationalen Regierungen hinter ihr versammelten und ihr Vorgehen öffentlich unterstützten. Doch ihr Lauf ist nun erst einmal unterbrochen. Denn vor dem Gericht der Europäischen Union, also vor der ersten Instanz des EU-Gerichtshofs, hat die Deutsche an der Spitze der EU-Kommission in einem Fall, der in Brüssel unter dem Spitznamen „Pfizergate“ hitzige Debatten ausgelöst hat, eine Niederlage kassiert.

Dokumente sollen öffentlich zugänglich sein

Die Luxemburger Richter beanstanden von der Leyens Verhalten in Zusammenhang mit dem Austausch von SMS-Kurznachrichten mit dem Vorstandschef von Pfizer, Albert Bourla, mit dem sie wegen der Großeinkäufe von Impfstoff in der Corona-Krise in Kontakt stand. Das Gericht hat die Entscheidung der EU-Kommission, einer Redakteurin der „New York Times“ den Zugang zu diesen Textnachrichten zu verweigern, am Mittwoch für nichtig erklärt.

Gemeinhin sollten eigentlich alle Dokumente, die sich im Besitz von EU-Organen befinden, für die Öffentlichkeit zugänglich sein, argumentiert das Gericht. Wenn eine EU-Institution erkläre, ein bestimmtes Dokument existiere nicht, dann folge man normalerweise dieser Verlautbarung. Im aktuellen Fall hätte die Zeitung jedoch relevante Anhaltspunkte vorgetragen, die die Erklärung der EU-Kommission in Zweifel ziehen. „Im vorliegenden Fall beruhen die Antworten der EU-Kommission zu den angeforderten Textnachrichten während des gesamten Verfahrens entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen“, moniert das Gericht. Es sei daher Aufgabe der EU-Kommission, plausibel zu erläutern, warum die Dokumente nicht auffindbar seien. Auch rügt das Gericht die EU-Behörde dafür, dass sie behauptet, die nämlichen Textnachrichten hätten keine wichtigen Informationen enthalten, ohne dafür einen überzeugenden Grund zu nennen. Aus dem EU-Parlament hagelt es deshalb Spott und Kritik über „die Ohrfeige“ für die 66 Jahre alte EU-Kommissionschefin (BSW), für die „Demütigung“ (Linke) und das „Versteckspiel“ (Grüne) von der Leyens.

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