Stimmrechtsmitteilungen

BaFin-Buße für Union-Tochter

Wegen der verspäteten Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde BaFin einer Service-Tochter der Fondsgesellschaft Union Investment eine Geldstrafe aufgebrummt.

BaFin-Buße für Union-Tochter

sto Frankfurt

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde BaFin hat einer Service-Tochter der Frankfurter Fondsgesellschaft Union Investment eine Geldstrafe von 200 000 Euro aufgebrummt. Wie die BaFin am Dienstag mitteilte, hat die Union Service-Gesellschaft Stimmrechtsmitteilungen zu spät abgegeben. Die Tochter der genossenschaftlichen Fondsgesellschaft ist für die Abwicklung der Portfoliogeschäfte zuständig und damit unter anderem für diese gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen bei Überschreiten von Meldeschwellen bei Aktientransaktionen von beispielsweise 3, 10 oder 30 % der Anteile.

„Wir bedauern, dass es im Sommer 2021 zu einer um einige Tage verspäteten Stimmrechtsmitteilung gekommen ist. Aufgrund einer unvollständigen Datenlieferung haben wir die Meldepflicht erst verspätet erkannt, die durch Überschreitung einer Meldeschwelle wegen der Zulassung von Aktien eines deutschen Unternehmens zum Börsenhandel entstanden war“, teilte die Gesellschaft auf Anfrage mit. Die Meldung sei verspätet nachgeholt worden.

Nach Informationen der Börsen-Zeitung passierte der Lapsus beim Börsengang von Bike24 im Sommer 2021. Die Höhe der Strafe ist vergleichsweise gering. So hatte etwa Blackrock schon einmal für ähnliche Verstöße eine Strafe von 3,25 Mill. Euro entrichten müssen.

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