EU-Kommission

Brüssel will obligatorische Instant-Payment-Angebote

Angesichts der bislang geringen Verbreitung von Sofortüberweisungen will die EU-Kommission, dass Zahlungsdienstleister künftig auch Instant Payments in Euro anbieten müssen und dafür im Grundsatz auch keine höheren Preise mehr verlangen dürfen.

Brüssel will obligatorische Instant-Payment-Angebote

ahe Brüssel

Die EU-Kommission will mit Änderungen der Sepa-Verordnung die Voraussetzungen für Sofortüberweisungen in Euro verbessern. Laut einem Gesetzentwurf, den Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness am Mittwoch vorlegen will und der der Börsen-Zeitung vorliegt, soll die Bereitstellung von Sofortüberweisungen in Euro für Zahlungsverkehrsdienstleister obligatorisch werden. Sie sollen künftig keine Möglichkeit mehr haben, Sperrzeiten einzurichten oder die Bearbeitung von Überweisungen auf Geschäftstage zu beschränken. Zu­gleich dürfen die Kosten für sogenanntes Instant Payment in Euro laut dem Vorschlag nicht höher sein als die Kosten für eine normale Banküberweisung.

Die Kommission spricht in ihrer Gesetzesvorlage von „beträchtlichen potenziellen Vorteilen“ von Instant Payments für Verbraucher und Un­ternehmen in der EU, die derzeit noch durch die langsame Einführung und geringe Akzeptanz behindert würden. Ende 2021 waren demnach nur 11% der Euro-Überweisungen in der EU Sofortüberweisungen.

Dabei gebe es in Europa doch be­reits eine Instant-Payment-Architektur, hieß es weiter. Sie umfasse mehrere Zahlungssysteme, die eine sofortige Abrechnung anböten, und das 2017 gestartete Instant Transfer Scheme (SCT Inst) in der Single Euro Payments Area (Sepa).

Gestaffelte Einführung

Die Einführung der obligatorischen Instant-Payment-Angebote soll gestaffelt erfolgen, wobei Dienstleister außerhalb des Euro-Währungsgebiets mehr Zeit erhalten. Beim Erhalt von Sofortüberweisungen in Euro gilt für Zahlungsverkehrsdienstleister im Euroraum eine sechsmonatige Um­setzungsfrist, beim Versand eine Frist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung. Bei Zahlungsdienstleistern außerhalb der Eurozone gelten Fristen von 30 beziehungsweise 36 Mo­naten. Um das Vertrauen der Kunden in Sofortüberweisungen weiter zu erhöhen, verlangt die EU-Kommission, dass die Dienstleister die Übereinstimmung von IBAN-Nummer des Empfängers einer Überweisung und den entsprechenden Namen überprüfen und eventuelle Abweichungen gemeldet werden.

Durch eine Harmonisierung der Vorschriften zur Sanktionsüberprüfung sollen bei Sofortüberweisungen künftig mindestens einmal täglich die Kundenlisten mit den Namen auf EU-Sanktionslisten ab­geglichen werden. Einzeltransaktionsprüfungen werden nicht mehr vorgeschrieben. Bei Verstößen ge­gen die neuen Regeln sollen die Mitgliedstaaten Sanktionen verhängen können. Diese müssten „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein.

Erste Reaktionen auf den in Brüssel bekannt gewordenen Gesetzesvorschlag fielen positiv aus. „Dass Zahlungsabwicklungen in Echtzeit zum neuen Standard werden, ist ein Gewinn für Verbraucher“, betonte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Damit Instant Payments wirklich abheben könnten, müsse aber sichergestellt sein, dass Kunden die gleichen Verbraucherschutz- und Sicherheitsstandards genössen wie bei regulären Sepa-Zahlungen.

Das Zahlungsverkehrs-Fintech Wise erklärte, die Banken hätten bereits seit 2017 die Möglichkeit gehabt, das SCT-Inst-Verfahren freiwillig zu implementieren. Niemand könne behaupten, es habe nicht ausreichend Zeit zur Umsetzung gegeben. Der Vorschlag der EU-Kommission trage wesentlich dazu bei, Europas Vorreiterrolle bei der Gestaltung des innovativsten Zahlungssektors auch zukünftig zu gewährleisten.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.