Steuerhinterziehung

Cum-ex: Lange Freiheitsstrafen für Maple Banker

Wegen schwerer Steuerhinterziehung gehen die Angeklagten im Cum-ex-Prozess am Landgericht Frankfurt ins Gefängnis. Allein der geständige Wertpapierhändler kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Cum-ex: Lange Freiheitsstrafen für Maple Banker

Das frühere Top-Management der insolventen Maple Bank muss wegen Cum-ex-Geschäften, mit denen sie ab 2006 den Fiskus um knapp 370 Mill. Euro erleichterten, ins Gefängnis. Die 24. große Strafkammer unter dem Vorsitz von Werner Gröschel verurteilte den früheren Vorstandschef des Instituts, Wolfgang Schuck, am Montag wegen schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen zu vier Jahren und vier Monaten Haft und einer Geldstrafe von 96.000 Euro. Außerdem ordnete die Kammer die Einziehung von Taterträgen in Höhe von knapp 2,8 Mill. Euro an. Der frühere Chef des europäischen Wertpapierhandels, Paul. H. wurde wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu vier Jahren und zwei Monaten Haft, einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Bei ihm sollen Taterträge in Höhe von knapp 1,9 Mill. Euro eingezogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 5/24 KLs 17/19).

Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren gegen den als Kronzeuge fungierte Wertpapierhändler Andreas H. wurde erwartungsgemäß zur Bewährung ausgesetzt. In seinem Fall lag nach dem Urteil der Kammer schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen vor. Sie ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 5,8 Mill. Euro an. Der mit der Umsetzung befasste Wertpapierhändler Frank L. wurde wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht verfügte zudem die Einziehung von gut 800.000 Euro aus dem Privatvermögen des Vaters dreier schulpflichtiger Kinder an.

Wie der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung hervorhob, war die üblicherweise im Börsenhandel gegebene Anonymität der Gegenparteien durch die Absprachen der Maple Bank mit ihren ausländischen Schwestergesellschaften in London und Mailand ausgeschaltet. Unter Bezugnahme auf ein im Rahmen der Handelsüberwachung mitgeschnittenes Telefonat hält die Kammer es für erwiesen an, dass nicht nur das Top-Management, sondern auch der wegen Beihilfe verurteilte Händler sich darüber im Klaren war, dass der Gewinn aus den Geschäften ausschließlich aus den zu Unrecht erstatteten Steuern stammten. „Entwickelt wurden die Geschäfte maßgeblich jedoch von dem zwischenzeitlich verstorbenen Strategen Peter E.“, sagte Gröschel.

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