Richter befangen

Cum-ex-Panne am Landgericht Bonn

Im Cum-ex-Zwischenverfahren gegen den früheren Warburg-Lenker Christian Olearius hat die 13. Strafkammer ihren Vorsitzenden Richter für befangen erklärt.

Cum-ex-Panne am Landgericht Bonn

ak Köln

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Cum-ex-Vorwürfe gegen Ex-Warburg-Banker Christian Olearius verzögert sich durch einen ungewöhnlichen Vorgang: Die 13. Strafkammer des Bonner Landgerichts hat den eigenen Vorsitzenden Richter für befangen erklärt. Vorausgegangen war ein Antrag der Verteidiger von Olearius, dem das Gericht gefolgt ist. Das Landgericht Bonn erläuterte am Donnerstag in einer Pressemitteilung den Vorfall: Die Verteidigung hatte zur Vorbereitung Akteneinsicht bekommen. Bei den Dokumenten hätten sich auch „nicht aktenkundig gemachte Unterlagen“ befunden, die in einem Parallelverfahren für den internen Gebrauch erstellt worden seien. Laut Angaben der Olearius-Anwälte handelt es sich unter anderem um richterliche Mitschriften aus einem Cum-ex-Parallelverfahren der 12. Strafkammer.

Das Landgericht räumte ein, dass der Angeklagte „bei vernünftiger Würdigung der äußeren Umstände an der Führung eines transparenten und objektiven Verfahrens zweifeln könne“. Das Verfahren gegen Olearius wird jetzt unter dem Vorsitz von Richterin Marion Slota-Haaf weitergeführt. Derzeit befindet sich der Fall im sogenannten Zwischenverfahren, in dem über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden wird. Das Landgericht kündigte trotz der Panne einen zeitnahen Beschluss an. Die Anklage gegen Christian Olearius, dem ehemaligen langjährigen Sprecher der Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg und Miteigentümer des Instituts, liegt seit Juli vergangenen Jahres vor. Die Ermittler werfen ihm Beteiligung an Cum-ex-Geschäften mit einem Schaden von fast 300 Mill. Euro vor.

Am Landgericht Bonn waren bereits mehrere Prozesse verhandelt worden, in denen es um Cum-ex-Geschäfte von Warburg ging. Christian S., früherer Generalbevollmächtigter und rechte Hand von Olearius, war im Juni 2021 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Den Steueranwalt und Berater Hanno Berger, der mit Warburg zusammengearbeitet hatte, hatte im Dezember eine Freiheitsstrafe von acht Jahren erhalten.

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