Meldewesen

EBA beendet Sonder­meldungen

Nach fast drei Jahren verzichtet die EBA auf Covid-Sondermeldungen. Die Meldungen seien nicht mehr verhältnismäßig.

EBA beendet Sonder­meldungen

wbr Frankfurt

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat angekündigt, ihre Leitlinien zu den Covid-19-Melde- und Offenlegungsanforderungen an Banken aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zum 1. Januar 2023 aufzuheben. Mit den kriseninduzierten EBA-Anforderungen aus dem Jahr 2020 sollten Daten über die Anwendung von Zahlungsmoratorien vor dem Hintergrund der Coronakrise erhoben bzw. offengelegt werden. Außerdem ging es um Informationen zu den angesichts der Pandemie gewährten Staatsgarantien für neue Kredite und Stundungsmaßnahmen. Den Entschluss zur Aufhebung hat die EBA in ihrem jetzt veröffentlichten Abschlussbericht zu Covid-19-Maßnahmen mitgeteilt. Diesem hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorab zugestimmt. Die letzte Meldung nach dem europäischen Sonder-Meldewesen ist daher zum 31. Dezember 2022 fällig.