ESG-Konsultation beginnt

Europäische Zentralbank formuliert Erwartungen an Banken in einem Leitfaden

ESG-Konsultation beginnt

Die Europäische Zentralbank hat Banken mit auf den Weg gegeben, wie sie sich die Handhabung von Nachhaltigkeitsrisiken und deren Offenlegung vorstellt. Die Konsultationsphase zu einem Leitfaden, der unter anderem beschreibt, wie Kreditinstitute das Risikomanagement anpassen, läuft bis zum 25. September. fir Frankfurt – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Erwartungen formuliert, wie die von ihr überwachten bedeutenden Banken in der Eurozone mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) umgehen müssen. Die Kriterien sollen in der Geschäftsstrategie, der Governance, dem Risikomanagement und der Offenlegung beachtet werden. Am Mittwoch hat die EZB einen entsprechenden Leitfaden bis zum 25. September zur Konsultation vorgelegt.”Die Erwartungen geben den Banken eine Orientierungshilfe, wie sie Klima- und Umweltrisiken in ihre Governance- und Risikomanagement-Strukturen integrieren, aber auch in der Art und Weise, wie sie ihre Geschäftsstrategie formulieren und ihre Risiken dem Markt gegenüber offenlegen”, sagte Patrick Amis, Leiter der Generaldirektion Mikroprudenzielle Aufsicht III der EZB. Ihr sei klar, dass Banken derzeit vorwiegend mit den Folgen der Coronakrise beschäftigt seien, doch sei die EZB ungeachtet dessen weiterhin bestrebt, die Steuerung und Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken im Bankensektor voranzutreiben. Gemeinsam entworfenDas Dokument fügt sich den Angaben zufolge in bereits geltendes nationales und EU-Recht ein. Dazu zählen auch der “Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums” der Europäischen Kommission und der “Action Plan on Sustainable Finance” der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA. Die EZB habe das Dokument gemeinschaftlich mit den nationalen Aufsichtsbehörden entwickelt.Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte bereits Ende vergangenen Jahres ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken herausgegeben, während die EBA Anfang Dezember in einem bis zum Jahr 2025 reichenden Papier Schritt für Schritt erklärt hat, wie sie ESG-Kriterien in ihren Regulierungsprozessen verankern will (vgl. BZ vom 7.12.2019). Demnach müssen Geldhäuser ESG-Faktoren unter anderem in ihren Strategien, im Risikomanagement und im Kreditvergabeverfahren einsetzen.Auch im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) der Aufseher soll berücksichtigt werden, wie Banken es mit Umwelt- und Sozialaspekten sowie mit der Führungsstruktur halten. In der sogenannten Säule 2 kann die jeweilige Aufsichtsbehörde einer Bank individuelle Kapitalvorgaben verpassen, die über die Mindestquote hinausgehen oder weitere qualitative Anweisungen enthalten.Bevor ESG-Kriterien in den SREP-Prozess aufgenommen werden könnten, werde die EZB den Dialog mit den Banken pflegen und etwaige Abweichungen von den Erwartungen adressieren, sagte Amis. Zudem verwies er zunächst auf die EBA, die damit betraut sei herauszufinden, wie die Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien in den SREP eingeflochten werden könne. “Ich denke, bevor das geschieht, sollten sich die Banken jetzt vorbereiten”, sagte Amis. “Deshalb sehen wir diesen Leitfaden als einen wichtigen Meilenstein zur Sensibilisierung, um sicherzustellen, dass sie sich auf die Einbeziehung von Klima- und Umweltrisiken in ihr Risikomanagement vorbereiten.” Nachhaltige KreditvergabeDie Banken sind auch angehalten, Nachhaltigkeitsrisiken im kompletten Kreditvergabeprozess zu berücksichtigen. Sie sollen ermitteln, wie sich Klima- und Umweltrisiken auf das Ausfallrisiko des Kreditnehmers auswirken. Beispielsweise könnten Institute beschließen, Engagements in umweltschädlichen Branchen zu begrenzen oder von Krediten Abstand zu nehmen, die durch nicht energieeffiziente Immobilien besichert sind, schreibt die EZB.Die Bepreisung von Krediten solle auf Strategie und Risikobereitschaft des Instituts abgestimmt werden, etwa, indem Darlehenspreise nach Energieeffizienz differenziert oder branchen- oder kundenspezifische Gebühren erhoben würden. Auch auf die Möglichkeit von Banken, Anreize etwa durch die Kopplung des Zinssatzes an die Erreichung eines Nachhaltigkeitsziels durch den Kunden zu schaffen, geht die EZB ein.