Neue EU-Regeln

Kryptotransaktionen sollen rückverfolgbar werden

Für Transaktionen mit Kryptoassets sollen künftig ähnliche Regeln gelten wie für andere Finanztransaktionen. Insbesondere soll es bei Überweisungen Rückverfolgbarkeitsverpflichtungen geben.

Kryptotransaktionen sollen rückverfolgbar werden

ahe Brüssel

Die EU-Gesetzgeber haben sich auf Änderungen in der Geldtransferverordnung geeinigt. Demnach sollen für Transaktionen mit Kryptoassets künftig ähnliche Regeln gelten wie für andere Finanztransaktionen, teilten die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament mit. Insbesondere soll es bei Überweisungen Rückverfolgbarkeitsverpflichtungen geben. Damit will die EU Verbraucher und Anleger besser schützen, zugleich aber auch etwas gegen die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unternehmen. Dies sei im aktuellen geopolitischen Kontext besonders relevant, hieß es mit Blick auf die Russland-Sanktionen. Die neuen Regeln werde es Personen und Organisationen erschweren, die Sanktionen zu umgehen.

Mit den neuen Regeln werden Kryptoasset-Dienstleister dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über den Urheber und den Begünstigten der von ihnen durchgeführten Transaktionen zu sammeln und zugänglich zu machen. So sollen mögliche verdächtige Asset-Übertragungen besser identifiziert und blockiert werden können. Die Rückverfolgbarkeit gilt dabei unabhängig von der Höhe der Transaktion und damit ab dem ersten Euro.

Es wird spezifische Anforderungen für Kryptoasset-Transfers zwischen Dienstleistern und nicht gehosteten Wallets geben. Falls ein Kunde mehr als 1000 Euro an oder von seiner eigenen nicht gehosteten Brieftasche sendet oder empfängt, muss der Dienstleister überprüfen, ob diese Brieftasche tatsächlich im Besitz oder unter der Kontrolle dieses Kunden ist. Die Regeln gelten aber nicht für Übertragungen zwischen Personen, die ohne einen Anbieter durchgeführt werden, etwa Bitcoin-Handelsplattformen, oder zwischen Anbietern, die in eigenem Namen handeln. Die Datenschutz-Grundverordnung für Geldtransfers gilt weiterhin.

Positive Reaktionen

Der Zeitplan für die Anwendung der geänderten Regeln wird an die der Verordnung über Märkte für Kryptoassets (MiCA) angepasst, die sich noch in den Schlussverhandlungen der EU-Gesetzgeber befindet. Hier soll auch eine Liste von nicht konformen Kryptoasset-Dienstleistern beschlossen werden, die Services missbräuchlich anbieten.

Aus dem EU-Parlament kamen weitgehend positive Reaktionen: Nach Einschätzung von Ernest Urtasun, Berichterstatter der Grünen, wird die Verordnung „den Kampf gegen Geldwäsche stärken, Betrug reduzieren und die allgemeine Sicherheit von Kryptotransaktionen verbessern“. Markus Ferber (CSU) nannte die Vorgaben „strikt, aber insgesamt verhältnismäßig“. Da sich Transaktionsverläufe über die Blockchain detailliert nachverfolgen ließen, sei das Geldwäscherisiko im Kryptosektor überschaubar, solange man an den Schnittstellen zum regulären Finanzsystem gut aufpasse. Patrick Breyer von der Piratenpartei kritisierte hingegen, dass anonyme Zahlungen damit faktisch verboten und Bürger „ihrer finanziellen Freiheit“ beraubt würden.

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