Schlichtung

Mehr Beschwerden über Investmentfonds

Im vergangenen Jahr gab es mehr Beschwerden über Investmentfonds. Ein Großteil des Anstiegs geht auf einen einzelnen geschlossenen Immobilienfonds zurück, berichtet die Ombudsstelle.

Mehr Beschwerden über Investmentfonds

Die Zahl der Beschwerden bei der Ombudsstelle für Investmentfonds ist im vergangenen Jahr deutlich nach oben gegangen. Wie das Büro der Ombudsstelle mitteilte, stieg die Zahl binnen Jahresfrist um gut 35 % auf 112 Eingaben. Ein Großteil davon ging auf das Schlussquartal zurück sowie auf einen einzelnen geschlossenen Fonds im Zusammenhang mit Prospekthaftungsfragen, es ging also um den Vorwurf fehlerhafter Angaben.

Demnach hatte ein Rechtsanwalt für 23 Verbraucher Prospekthaftungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds geltend gemacht. Die Schlichtungsanträge hatten nach Auffassung des zuständigen Ombudsmanns keine Aussicht auf Erfolg. Die durchgeführten Schlichtungsverfahren konnten aber erst im Januar 2023 vollständig abgeschlossen werden, so dass sie in der Statistik der Eingänge 2022 weiter enthalten blieben.

Im Verhältnis zur Größe der deutschen Fondsbranche und angesichts­ der „vielen Millionen Fonds- und Altersvorsorgesparer in Deutschland und auch mit Blick auf das Beschwerdeaufkommen von Verbraucherschlichtungsstellen anderer Finanzbereiche“ seien selbst 112 Eingänge ein niedriges Niveau, heißt es im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022. Nach wie vor gebe es kaum Probleme bei offenen Publikumsfonds.

Dem deutschen Fondsverband BVI zufolge gibt es hierzulande rund 12 000 offene Publikumsfonds, die zum Vertrieb zugelassen sind, also deutsche wie ausländische Produkte. Bei dieser Zahl sind die Anteilsklassen der Fonds nicht mitgezählt. Geschlossene Publikumsfonds, die dem deutschen Fondsgesetz KAGB entsprechen, gibt es rund 300.

Bei den 112 eingereichten Beschwerden bezogen sich wie im Vorjahr 22 auf allgemeine Anfragen. Zuständig sah sich die Fonds-Ombudsstelle für 77 (i. V. 56) Fälle. Die Zahl der Fälle in der Kategorie Investmentfonds/Produkte stieg durch den einzelnen Fall des geschlossenen Fonds von 11 auf 34. Viele Fälle gab es auch bei fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen, hier stieg die Zahl von 22 auf 26. Der Statistik zufolge gab es bei Verbrauchern am meisten Unmut über die Auszahlungs- beziehungsweise Rentenphase. Hier gab es allein 10 Fälle.

Weniger Fälle als im Vorjahr gab es bei Fragen der Depotführung, wo die Fälle von 18 auf 15 zurückgingen. Die Beschwerden über die Anlageberatung gingen von 5 auf 1 zurück. Weiter heißt es in dem Tätigkeitsbericht, dass die Ombudsstelle im vergangenen Jahr „keine Erkenntnisse über Problemstellungen, die systematisch bedingt sind oder signifikant häufig auftraten und Anlass für Schlichtungsanträge waren“ hatte.

Bei Beschwerden über Fonds können sich Verbraucher auch an die Finanzaufsicht BaFin wenden. Auch werden mitunter manche Beschwerden irrtümlicherweise zunächst an die Ombudsstellen der Banken oder Sparkassen geschickt. Die Schlichtungsstellen leiten sich die Fälle aber untereinander weiter, wenn die Verbraucher sie falsch adressieren.

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