Cep-Analyse

Nachbes­serungen bei Solvency-II-Reform gefordert

Die Freiburger Denkfabrik Cep warnt vor einer Abkehr von einer risikobasierten Regulierung im Zuge der Solvency-II-Reform. Die Vorschläge der EU-Kommission sollten an einigen Punkten daher noch nachgebessert werden.

Nachbes­serungen bei Solvency-II-Reform gefordert

ahe Brüssel

Das Centrum für Europäische Politik (Cep) sieht noch Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Reform der Versicherungsrichtlinie Solvency II. In einer Analyse, die der Börsen-Zeitung vorab vorliegt, verweist die Freiburger Denkfabrik auf den Vorschlag der EU-Kommission, über geringere Eigenkapitalanforderungen die langfristigen Aktieninvestitionen der Versicherer zu fördern. „Diese Investitionen müssen keinesfalls risikoarm sein. Versicherer in solche Kapitalanlagen zu drängen, verstößt gegen den Grundsatz der risikobasierten Regulierung und birgt Risiken für die Finanzmarktstabilität“, warnte der Cep-Ökonom und Autor der Analyse, Philipp Eckhardt.

Die EU-Kommission hatte beklagt, dass Versicherungen nur wenige Aktieninvestitionen tätigen, und will dies ändern, um unter anderem die Kapitalmarktunion und den Green Deal voranzubringen. Der Kreis der Aktieninvestitionen, der laut dem im vergangenen September vorgelegten Gesetzesvorschlag künftig als langfristig gelten sollen, soll daher erweitert werden. Dass die Brüsseler Be­hörde auf geringere Eigenkapitalanforderungen speziell für nachhaltige Anlagen vorläufig verzichtet, wird vom Cep begrüßt. Dies würde Gefahren für die Finanzmarktstabilität bergen und könnte einer Blasenbildung bei grünen Anlagen Vorschub leisten.

Für „unnötig“ hält der Thinktank die neuen Vorschriften zur Analyse makroökonomischer und finanzmarktspezifischer Entwicklungen so­wie die geplanten zusätzlichen Vorgaben zum Management von Liquiditätsrisiken. Auszahlungen von An­sprüchen aus Versicherungsverträgen würden in der Regel erst viel später erfolgen, hieß es in der Analyse. „Eine Verschlechterung der Finanzlage einer Versicherung kommt nicht plötzlich, kann gut beobachtet und frühzeitig adressiert werden“, meint Eckhardt, der auch die nun diskutierten zusätzlichen Befugnisse bei sektorweiten Marktschocks für nicht notwendig erachtet. Bereits nach der bestehenden Richtlinie könnten die Aufsichtsbehörden bei Versicherern in finanziellen Notlagen rechtzeitig eingreifen.

Die Vorschläge der EU-Kommission werden aktuell von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament genauer unter die Lupe genommen. Die Bundesregierung hatte sich in einer ersten Reaktion grundsätzlich positiv geäußert und steht auch Erleichterungen für Aktieninvestitionen offen gegenüber. Das Bundesfinanzministerium hatte jedoch ebenfalls Bedenken bezüglich der Risikoorientierung in den Kapitalanforderungen geäußert. Auch sollte der geplante Abwicklungsrahmen nach Ansicht Berlins risikoorientierter gestaltet werden.