US-Börsenaufsicht

SEC prüft strengere Regeln für Index­anbieter

Indexanbieter wie S&P Global und MSCI könnten in den USA künftig als Anlageberater eingestuft werden. Die Börsenaufsicht SEC hat nun eine entsprechende Marktkonsultation angestoßen.

SEC prüft strengere Regeln für Index­anbieter

xaw Frankfurt

Die US-Börsenaufsicht SEC prüft die Einführung strengerer Regeln für Indexanbieter wie S&P Global, FTSE Russell und MSCI. Diese könnten damit künftig als Investmentberater eingestuft werden und sich nach denselben Standards richten müssen wie Fondshäuser. Aktuell werden die Indexprovider als Datendienstleister klassifiziert. Zu Änderungen an der bisherigen Praxis hat die SEC nun eine 60-tägige Marktkonsultation gestartet.

„In den vergangenen Jahrzehnten ist die Bedeutung von Indexprovidern deutlich gestiegen, was zu einem Wandel in der Assetmanagement-Branche geführt hat“, sagte Gary Gensler, Chef der Börsenaufsicht. Nach geltendem Wertpapierrecht stelle sich die Frage, ob die Dienstleister lediglich Informationen zur Verfügung stellten oder ob sie in die Anlageberatung vorstießen.

Laut dem Branchenverband Index Industry Association sind weltweit nahezu 3 Millionen Indizes für Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere verfügbar. Dem standen zum Ende des ersten Quartals 2022 nach Daten des Weltbörsenverbands WFE lediglich 58200 gelistete Unternehmen gegenüber. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Titels in einen Index wirkt sich mitunter entscheidend auf den Aktienkurs aus, da ETFs die Barometer nachbilden und somit für hohe Kapitalzuflüsse oder -Abflüsse sorgen können.

Aufgrund der hohen Marktmacht der Indexprovider kritisieren US-Regulierungsexperten das Fehlen spezifischer Leitlinien für diese Finanzdienstleister. Die SEC hatte im vergangenen Jahr angedeutet, das Regelwerk überarbeiten zu wollen. Zuvor hatte sich die Behörde mit S&P in einer Auseinandersetzung um falsch publizierte Daten in Zusammenhang mit einem Volatilitätsindex noch auf einen Vergleich geeinigt. Nun holt sich die Aussicht zudem Feedback darüber ein, ob Anbieter von Modellportfolios und anderen Pricing-Diensten als Anlageberater klassifiziert werden sollten.

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