Cum-ex

Warburg-Gesellschafter drohen Ausschuss

Die Gesellschafter der in den „Cum-ex“-Skandal verwickelten Warburg Bank haben dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Rücknahme der Befreiung der Zeugen vom Steuergeheimnis gedroht.

Warburg-Gesellschafter drohen Ausschuss

dpa-afx Hamburg

Die Gesellschafter der in den „Cum-ex“-Skandal verwickelten Warburg Bank haben dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Rücknahme der Befreiung der Zeugen vom Steuergeheimnis gedroht. Hintergrund ist die nach Ansicht der Bank-Miteigentümer Christian Olearius und Max Warburg unzureichende Aufarbeitung des „Cum-ex“-Falls bei der HSH Nordbank durch den PUA. Rechtsanwalt Peter Gauweiler erklärte, beide könnten „die bisherige Praxis im Interesse einer objektiven und unverzerrten Aufklärung“ nur schwerlich aufrechterhalten, „wenn umgekehrt die Sachbehandlung der Finanzverwaltung im Fall HSH Nordbank unausgeleuchtet bleibt“.

Von den Mitgliedern des Ausschusses wurde die Drohung zurückgewiesen. „Der Ausschuss entscheidet selbst darüber, welche Beweise er erhebt oder welche Zeugen er lädt“, sagte der Obmann der SPD, Milan Pein. CDU-Obmann Richard Seelmaecker sprach von einer „untauglichen Drohung“. Allerdings müsse zugestanden werden, „dass die Betrügereien der HSH Nordbank genauso schlimm waren wie die der Warburg Bank“. Zudem sei es „ein Skandal, dass sowohl (Olaf) Scholz wie auch (Peter) Tschentscher, die damals als Bürgermeister und Finanzsenator die Verantwortung trugen, nichts zur Aufklärung des Steuerraubs der HSH unternahmen“. Tschentscher hatte im Mai ausgesagt, die HSH Nordbank habe der Finanzverwaltung 2013 mitgeteilt, dass 106 Mill. Euro durch „Cum-ex“-Geschäfte eingenommen worden seien. Tschentscher habe angegeben, dass diese samt Zinsen zurückgezahlt und gegen die Verantwortlichen Geldbußen festgesetzt worden seien, sagte Gauweiler. „Letzteres war falsch, denn Geldbußen gegen HSH-Verantwortliche wegen ,Cum-ex‘-Geschäften wurden in keinem einzigen Fall verhängt.“