Finanzmarktkalender15. November

Karlsruhe urteilt zum Klima- und Transformationsfonds

Das Bundesverfassungsgericht beurteilt am Mittwoch die Umwidmung von nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus der Coronazeit. Für die Ampel könnte dies Sprengkraft haben, geht es doch um die Rechtmäßigkeit des Klima- und Transformationsfonds.

Karlsruhe urteilt zum Klima- und Transformationsfonds

15. November

Karlsruhe urteilt zum Klimafonds

ahe Berlin

Es klingt erst einmal sehr technisch. Aber das Urteil zum zweiten Nachtragshaushalt 2021, das das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch verkünden will, könnte enorme Sprengkraft für die Ampel-Koalition beinhalten und ihre Haushaltspläne noch einmal gehörig durcheinanderwirbeln. Es geht hier nämlich im Kern darum, ob die zusätzlichen Kreditermächtigungen im Volumen von 60 Mrd. Euro für den heutigen Klima- und Transformationsfonds (KTF) rechtens waren. Der KTF ist mittlerweile eine der wichtigsten Finanzierungsquellen der Ampel außerhalb des regulären Haushalts. Allein für 2024 werden über dieses Sondervermögen knapp 58 Mrd. Euro bereitgestellt. Bis 2027 sollen es insgesamt sogar noch 212 Mrd. Euro sein. Mit ihrem Eilantrag gegen den Nachtragshaushalt war die CDU/CSU-Fraktion gescheitert. Experten räumen der Klage, wonach die Kreditermächtigungen gegen die Schuldenbremse verstoßen, aber noch Chancen ein.