Vorteilsnahme

Frankfurts Ex-OB Feldmann zu Geldbuße verurteilt

Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ist in einem Prozess wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Feldmann hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert.

Frankfurts Ex-OB Feldmann zu Geldbuße verurteilt

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Frankfurts ehemaliger Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das gab das Frankfurter Landgericht am Freitagvormittag bekannt. Die Strafe beläuft sich auf 120 Tagessätze zu je 175 Euro. Zusätzlich muss Feldmann einen „Wertersatz“ von 5989 Euro zahlen, so dass sich die Summe insgesamt auf 26989 Euro plus Verfahrenskosten beläuft. Mit einer Geldstrafe über mehr als 90 Tagessätze gilt der 64 Jahre alte Feldmann als vorbestraft. Das Gericht blieb mit seiner Strafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 180 Tagessätze gefordert, was einer Gesamtsumme von 31500 Euro entsprochen hätte, zuzüglich Wertersatz und Verfahrenskosten.

Verteidigung will Freispruch

Feldmanns Verteidigung hatte dagegen auf einen Freispruch plädiert. Auch der ehemalige Oberbürgermeister hatte wiederholt seine Unschuld beteuert. In seiner letzten Einlassung vor der Urteilsverkündung hatte Feldmann darum gebeten, dass – sollte er verurteilt werden – die Zahl der Tagessätze unter 90 liegen solle, damit er nicht vorbestraft ist.

Verurteilt wurde Feldmann in zwei Fällen im Zusammenhang mit der Arbeiterwohlfahrt (Awo). Dort war Feldmann von 2008 bis zu seiner Kandidatur als Frankfurter Oberbürgermeister 2011 beschäftigt gewesen. Zuletzt hatte Feldmann auf einer Position gearbeitet, die nach Aussage einer Awo-Mitarbeiterin für ihn geschaffen worden war und nach seinem Wechsel in die Politik nicht mehr besetzt wurde.Als Oberbürgermeister soll Feldmann die Arbeiterwohlfahrt be­vorzugt haben, seiner damaligen Freundin­, späteren Frau und heutigen Ex-Frau soll der Verband dafür Vorteile verschafft haben. Feldmanns Ex-Frau hatte eine gut dotierte Stelle als Leiterin einer deutsch-türkischen Kindertagesstätte der Awo in Frankfurt erhalten, obwohl ihre Eignung strittig war. Auch ein Dienstwagen wurde ihr zur Verfügung gestellt.

Daneben hatte Feldmann die ehemalige Wiesbadener Arbeiterwohlfahrt-Geschäftsführerin und spätere Sonderbeauftragte des Awo-Kreisverbandes Frankfurt, Hannelore Richter, mehrfach per Kurznachricht dazu aufgefordert, ihn zu unterstützen. Die Nachrichten waren ebenfalls Gegenstand des Verfahrens. Richter hatte Feldmanns früherer Ehefrau eine Anstellung als Kindergärtnerin verschafft und Spenden für Feldmann in Höhe des Wertersatzes von 5989 Euro gesammelt.

Ob Feldmanns Pensionsansprüche von dem Verfahren betroffen sind, ist bislang noch unklar. Das muss ein Disziplinarverfahren klären. Ein solches Verfahren kann wiederum erst stattfinden, wenn das Urteil gegen den ehemaligen OB rechtskräftig ist. Das Disziplinarverfahren hatte Feldmann bereits 2020 selbst beantragt, um sein mögliches Fehlverhalten durch das hessische Innenministerium aufklären zu lassen.

Schon vor der Verurteilung war Feldmann mit einer großen Mehrheit der Wähler von seinem Posten als Oberbürgermeister abgewählt worden. Für die Abwahl hatten mehrere im Frankfurter Rathaus vertretene Parteien, darunter auch Feldmanns eigene Partei, die Sozialdemo­kratische Partei, sowie Grüne, CDU, Volt und FDP gemeinsam geworben.

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