Zahlungsdienstrichtlinie

Im Boot mit den Verbraucherschützern

In der Diskussion um PSD2 stehen die Banken nach eigener Einschätzung in vielen Punkten beim Datenschutz auf der Seite der Verbraucherschützer.

Im Boot mit den Verbraucherschützern

wbr

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wirft in der Konsultation zu Open Finance und PSD2 die Frage des Datenschutzes auf. Durch die PSD2 hätten Drittanbieter Zugang zu Zahlungskonten. Neben den Zahlungsauslösediensten stehen Kontoinformationsdienste im Fokus des VZBV, die einen Zugriff auf Kontoumsätze bekommen können. Diese Zugriffe ermöglichten Einblicke in die Privatsphäre, ohne dass es konkrete Vorgaben gebe, die sicherstellen, dass Abruf und Verarbeitung der Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen.

In der Diskussion um PSD2 stehen die Banken nach eigener Einschätzung in vielen Punkten beim Datenschutz auf der Seite der Verbraucherschützer. „Es kann nicht das Geburtsdatum oder der Geburtsort herausgegeben werden, ohne dass der Kunde es autorisiert. Die Vorstellung der Third-Party Provider (TPP), so wenig Autorisierung wie möglich, ist abwegig. Da sitzen wir in einem Boot mit den Verbraucherzentralen“, sagt Hermann Fürstenau von Verband Öffentlicher Banken (VÖB), „denn am Ende beschweren sich die Kunden bei unseren Banken“.

Die DSGVO lässt nach Ansicht von Marc Pussar, Jurist bei PwC, Spielraum auch bei Open Finance durch Öffnungsoptionen im Falle eines berechtigten Interesses. „Schöner wäre es, wenn einige Fragen im Rahmen einer entsprechenden neuen Richtlinie ausdrücklich geklärt würden. Es wäre für alle Beteiligten einfacher, wenn bestimmte Datenverarbeitungen ausdrücklich erlaubt würden“, sagt der Berater mit Blick auf eine mögliche Open-Finance-Regulierung.

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