Nach Klimafonds-Urteil

Bundesbank mahnt nach Klimafonds-Urteil Respekt vor Fiskalregeln an

Das Klimafonds-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schwere Schlappe für die Ampel-Koalition. Die Bundesbank betont die gestärkte Kraft der Schuldenbremse – und warnt vor einem Umgehen der Regeln.

Bundesbank mahnt nach Klimafonds-Urteil Respekt vor Fiskalregeln an

Bundesbank mahnt Respekt vor Fiskalregeln an

Notenbank: Klimafonds-Urteil stärkt die Schuldenbremse – Stabilitätsorientierte Reform vorstellbar

ms Frankfurt

Die Bundesbank sieht durch das Klimafonds-Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Schuldenbremse gestärkt und untermauert vor dem Hintergrund ihr Plädoyer für bindende Fiskalregeln in Deutschland und in Europa. „Das Urteil stärkt die Bindungswirkung der Schuldenbremse“, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Monatsbericht November. „Nur bindende Fiskalregeln können letztlich solide Staatsfinanzen gewährleisten“, heißt es weiter. Sie dürften deshalb nicht umgangen oder in der Praxis ausgehöhlt werden.

Regierung in Problemen

Die Karlsruher Richter hatten vergangenen Mittwoch die Übertragung von 60 Mrd. Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Coronakrise auf den Klimafonds für verfassungswidrig erklärt und die Mittel damit gestrichen. Das Verfassungsgericht wertete das Vorgehen der Ampel-Koalition insbesondere wegen eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse als verfassungswidrig. Für die Regierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) ist das eine schwere Schlappe. Sie sucht nun fieberhaft nach Lösungen. Das Urteil hat zudem viele Weiterungen für Bund und Länder. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) befürchtet etwa, dass auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen sein könnte.

Auch die Bundesbank hebt hervor, dass das Urteil auch allgemeine Grundsätze enthalte und damit weiter auf die Finanzen des Bundes und der Länder ausstrahle. „Das Urteil betont das Ziel der Schuldenbremse, die Staatsschulden zu begrenzen. Es steht einer weiten Interpretation der verfassungsrechtlichen Vorgaben entgegen“, heißt es in dem Monatsbericht. Die Finanzpolitik sei nun gefordert, die Planungen daran anzupassen, auch um Unsicherheiten zu begrenzen.

Um den Schuldenanstieg entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorschriften der Schuldengrenze zu begrenzen, mache das Gericht klare Vorgaben zur Ausnahmeklausel. „Demnach darf der Gesetzgeber die Klausel nicht nutzen, um künftige Haushalte vorzufinanzieren“, so die Bundesbank. Das bedeute nicht, dass die in diesem Rahmen bislang geplanten Maßnahmen entfallen müssen. „Es muss aber neu auf der Ausgabenseite priorisiert oder die Einnahmenseite angepasst werden, um die staatlichen Ausgaben und Einnahmen in Einklang zu bringen.“

Die Bundesbank untermauert auch grundsätzlich die Bedeutung bindender Fiskalregeln und solider Staatsfinanzen – auch aus Sicht der Notenbank. „Ziel muss sein, dass die Regeln Defizite und Schulden zuverlässig begrenzen und solide Staatsfinanzen gut absichern. Dies schützt die Geldpolitik vor fiskalischem Druck“, heißt es. Die Fiskalpolitik sollte aber auch ein hohes Eigeninteresse an soliden Staatsfinanzen haben. „Denn sie stellen sicher, dass die Regierung handlungsfähig bleibt, nicht zuletzt in Krisen.“ In Europa wird derzeit intensiv über die geplante Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts gestritten.

Die Bundesbank mahnt zudem Respekt vor Vorgaben wie der Schuldenbremse an. "Fiskalregeln sollten nicht umgangen werden", heißt es in dem Bericht. Eine stabilitätswahrende Reform der Regeln sei
damit nicht ausgeschlossen. Dabei hielte es die Bundesbank für „vertretbar, den regulären Kreditrahmen moderat auszuweiten“, wenn die Schuldenquote etwa unter dem Maastricht-Referenzwert von 60% liegt. „Hierfür bedarf es einer verfassungsändernden Mehrheit.“ Zudem seien die Regelungen des Fiskalpakts zu beachten. „Nicht geeignet sind hingegen Versuche, die Schuldenbremse im Vollzug aufzuweichen. Nicht zuletzt dies hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht“, so die Experten.

Generationenkapital im Blick

In dem Monatsbericht äußert sich die Notenbank zudem zu dem von der Ampel geplanten Generationenkapital zur Entlastung der Rentenfinanzen. Konkrete Beschlüsse liegen zwar noch nicht vor. Im Kern geht es aber darum, dass der Bund einen schuldenfinanzierten Kapitalstock aufbaut. Dieser soll eine Rendite erzielen, die höher ist als die Finanzierungskosten der zusätzlichen Bundesschuld.

Das Urteil der Bundesbank fällt durchaus gemischt aus. "Insgesamt bietet das Generationenkapital Chancen für die Rentenversicherung, es gibt aber auch Risiken“, heißt es. Das Generationenkapital werde aber gemessen am demografischen Finanzdruck nur „relativ wenig entlasten“. Entscheidend für die Finanzen der Rentenversicherung blieben die vier Stellgrößen Versorgungsniveau, Rentenalter, Beitragssatz und Bundesmittel.

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