Beiratsgutachten

Experten raten Habeck von Klimaschutzverträgen ab

Eigentlich will das Bundeswirtschaftsministerium die grüne Transformation der Industrie auch mit milliardenschweren Klimaschutzverträgen mit den Unternehmen voranbringen. Der eigene Expertenbeirat rät davon aber ab und empfiehlt eher, auf „grüne Leitmärkte“ zu setzen.

Experten raten Habeck von Klimaschutzverträgen ab

Der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums sieht die geplanten milliardenschweren „Klimaschutzverträge“ zur Förderung der grünen Transformation der Wirtschaft skeptisch. In einem am Mittwoch vorgelegten Gutachten empfiehlt das unabhängige Expertengremium, eher „grüne Leitmärkte“ zu nutzen, da diese als marktwirtschaftliches Instrument freien Marktzutritt und Technologieoffenheit garantierten und keine Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten seien. Zudem würden die Kosten des grünen Umbaus in den jeweiligen Branchen auch von den Konsumenten getragen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Ende vergangenen Jahres eine Richtlinie für Klimaschutzverträge vorgelegt. Auf Basis der Abkommen sollen Unternehmen 15 Jahre lang garantierte Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie ihre Produktion auf eine teurere klimaneutrale Art umstellen. Im Fokus des Wirtschaftsministeriums steht insbesondere die grüne Transformation der energieintensiven Grundstoffindustrien, also etwa der Stahl-, Chemie- und Zementbranche.

Nach Einschätzung des Expertengremiums sind diese Verträge allerdings ein „tiefer Eingriff des Staates in die Produktionsentscheidungen der Unternehmen“ und mit „gravierenden Problemen“ verbunden. So könnten sie etwa zu einer erheblichen Überförderung führen, warnte der Beiratsvorsitzende Klaus M. Schmidt, Wirtschaftswissenschaftler an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Klimaschutzverträge sollten daher nur zur Anschubfinanzierung von Pilotprojekten verwendet werden.

Als besseres Instrument, die Transformation der Industrie zu fördern, werden in dem Gutachten die „grünen Leitmärkte“ bezeichnet, die bereits im Koalitionsvertrag genannt wurden und für die Habeck in den vergangenen Tagen auch in den USA schon geworben hatte. Als „grüner Leitmarkt“ wird ein staatlich geschaffener oder geförderter Markt für klimaneutral produzierte Grundstoffe definiert, wie etwa „grüner“ Stahl.

Den Vorstellungen der Experten zufolge sollten dann international – oder zumindest europaweit – einheitliche Definitionen für grüne Grundstoffe vereinbart werden, über die auch eine Zertifizierung möglich sei. Grünstahl-Zertifikate sollten dann separat handelbar sein.

Schmidt verwies bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin darauf, dass „grüne Leitmärkte“ bereits im Entstehen seien, wenn etwa die Automobilindustrie schon mit der Stahlbranche über die Lieferung von „grünem“ Stahl verhandele. Der Staat könne aber die Entwicklung unterstützen, indem er sich etwa zur Abnahme bestimmter Mengen von „grünem“ Stahl im Zuge von öffentlichen Aufträgen verpflichte.

Der Beirat verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass eine staatliche Förderung der Transformation – weder über Klimaschutzverträge noch über Leitmärkte – zu einer Verringerung der CO2 -Emissionen führe, da die Grundstoffindustrien heute schon in den EU-Emissionshandel einbezogen seien und eine Senkung der Emissionen nur über die Verringerung der CO2 -Zertifikate erreicht werde. Eine solche Förderung könne aber dennoch sinnvoll sein, um die Kosten der klimaneutralen Produktion zu senken und den technischen Fortschritt in dem Bereich zu fördern.

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