EU-Kommission

Haushaltsregeln bleiben auch 2022 außer Kraft

Die zu Beginn der Pandemie ausgesetzten EU-Haushaltsregeln werden erst 2023 wieder in Kraft gesetzt. Defizitverfahren will die EU-Kommission vorerst nicht einleiten.

Haushaltsregeln bleiben auch 2022 außer Kraft

ahe Brüssel

Die EU-Schulden- und -Defizitregeln sollen auch 2022 noch ausgesetzt bleiben. Dies bestätigte die Europäische Kommission bei der Vorlage neuer länderspezifischer Empfehlungen, die in diesem Jahr speziell mit den Finanzierungsplänen des EU-Wiederaufbaufonds verknüpft wurden. Kommissionsvize Valdis Dombrovskis warnte in diesem Zusammenhang noch einmal davor, die staatlichen Stützungsprogramme für die Wirtschaft zu schnell zurückzufahren. 2022 solle die nationale Haushaltspolitik stärker ausdifferenziert werden, betonte er. Aber grundsätzlich sollten alle Mitgliedstaaten auch 2022 die Investitionen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie aufrechterhalten.

Als zentrales quantitatives Kriterium, die sogenannte allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts auch im nächsten Jahr noch aktiviert zu lassen, wurde von der EU-Kommission das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der EU im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Ende 2019) herangezogen. Dieses Vorkrisenniveau wird den jüngsten Prognosen der Brüsseler Behörde erst im nächsten Jahr wieder erreicht. Nach Angaben von Dombrovskis ist daher auch geplant, die Haushaltsregeln ab dem Jahr 2023 wieder in Kraft zu setzen.

Bis dahin sollen vor allem die Gelder aus dem EU-Wiederaufbaufonds ihre Wirkung entfalten. Dieser soll bis Ende nächsten Jahres einen wirtschaftlichen Impuls im Umfang von 1,2% des Bruttoinlandsprodukts setzen und dazu beitragen, 800000 neue Jobs zu schaffen.

Eine aktuelle Analyse, wie zurzeit die Budgetkriterien eingehalten werden, ergab zudem, dass das Defizitkriterium momentan nur von Bulgarien, Dänemark und Schweden erfüllt wird. Das Schuldenstandskriterium wird immerhin noch von 14 Mitgliedstaaten erfüllt. Deutschland erfüllt aktuell keines der beiden Kriterien. Die EU-Kommission sei dennoch der Auffassung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung über die Einleitung von Defizitverfahren getroffen werden sollten, hieß es.

Die aktuellen makroökonomischen Analysen der Kommission zeigten zugleich, dass es in zwölf Ländern zurzeit Anfälligkeiten beziehungsweise Ungleichgewichte gibt – besonders in Zypern, Griechenland und Italien. Allerdings gehört – wie auch schon in den Vorjahren regelmäßig – Deutschland zu dieser Gruppe von Ländern aufgrund des weiterhin hohen Leistungsbilanzdefizits, das so ebenfalls in den Niederlanden verbucht wird.

Nur allgemeine Ratschläge

Die diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen Brüssels für die Bundesregierung enthielten nur einige recht allgemein gehaltene Ratschläge: So solle auch 2022 ein unterstützender finanzpolitischer Kurs beibehalten werden. Mittelfristig solle Berlin die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen. „Steigern Sie gleichzeitig die Investitionen, um das Wachstumspotenzial zu steigern“, hieß es.

Zudem gelte es „eine nachhaltige und integrative Erholung zu gewährleisten“. Deshalb sollten insbesondere wachstumsfördernde Investitionen zur Unterstützung des grünen und digitalen Übergangs priorisiert werden. Auch sollten Strukturreformen Vorrang erhalten, die diese Ziele unterstützten.