Sondervermögen

Koalition und Union über Ausgestaltung einig

Das Sondervermögen von 100 Mrd. Euro zur besseren Ausstattung der Bundeswehr kann kommen. Die Ampel-Koalition hat sich mit der Union auf die Bedingungen für den kreditfinanzierten Geldtopf verständigt.

Koalition und Union über Ausgestaltung einig

wf Berlin

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) haben nach der Einigung auf das kreditfinanzierte Sondervermögen die Bedeutung dieser Ausgaben für die Bundeswehr unterstrichen. „Dieses Sondervermögen ist von allergrößter Bedeutung, um die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes dauerhaft zu gewährleisten“, sagte Scholz bei seinem Besuch auf der Hannover-Messe. „Wir werden dauerhaft mehr für die Bundeswehr ausgeben. Diese Verständigung ist die Grundlage dafür, dass wir damit beginnen können.“ Merz betonte am Montag in Berlin nach der Einigung vom Sonntag: „Das ist ein guter Tag für die Bundeswehr. Es ist ein guter Tag für die Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland.“

Am späten Sonntagabend hatten sich die Verhandlungsführer der Ampel und der CDU/CSU auf Details zur Errichtung eines Sondervermögens verständigt. Wegen der Grundgesetzänderung und der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag benötigt die Regierungskoalition die Stimmen der Opposition. Mit der Grundgesetzänderung will die Ampel verfassungsrechtlich absichern, dass die kreditfinanzierten Ausgaben aus dem Sondervermögen nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden müssen.

Beschlossen wurde zwischen den Verhandlungsführern eine sogenannte Formulierungshilfe für die Fraktionen. Der Bundestag kann damit den von der Bundesregierung bereits eingebrachten Gesetzentwurf entsprechend anpassen und in dieser Woche beschließen. In dieser Woche berät der Bundestag von Dienstag bis Freitag abschließend auch das Haushaltsgesetz 2022.

Nato-Quote im Blick

Scholz hatte nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine die Errichtung des Sondervermögens von 100 Mrd. Euro angekündigt sowie jährliche Ausgaben in Höhe der sogenannten Nato-Quote von 2% des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Verteidigungsausgaben im Bundeshaushalt von knapp 50 Mrd. Euro müssen zur Erfüllung der Quote auf etwas mehr als 70 Mrd. Euro im Jahr steigen. Das Sondervermögen reicht damit rein rechnerisch für ungefähr fünf Jahre.

Die CDU/CSU hatte Merz zufolge sechs Bedingungen gestellt, die die Ampel laut seinen Worten alle erfüllt habe. Der Unionsfraktionschef betonte, die Mittel aus dem Sondervermögen würden ausschließlich für die Streitkräfte bereitgestellt. „Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen“, heißt es im Text. Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit – zur Cybersicherheit, zum Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern – werden der Vereinbarung zufolge unabhängig vom Sondervermögen über den Bundeshaushalt bezahlt. Dies setzte die Union gegen die Grünen durch. Die Bundesregierung legt eine Strategie zur Sicherheit im Cyber- und Informationsraum vor.

Strittig war auch, ob das Ziel der Ausgaben von 2% des BIP in jedem Jahr erreicht werden muss. Nun heißt es, dass mithilfe des Sondervermögens „im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren“ 2% des BIP auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben bereitgestellt werden.

Festgehalten wird auch, dass es sich um die „einmalige Errichtung“ eines „Sondervermögens Bundeswehr“ handele. Für die Beschaffungsvorhaben lege die Bundesregierung einen Wirtschaftsplan vor, sagt Merz. Die Ausgaben würden von einem eigenständigen Gremium des Haushaltsauschusses überwacht. Es werde zudem einen Tilgungsplan geben. Zudem werde im Errichtungsgesetz für das Sondervermögen festgehalten, dass Deutschland auf Dauer – und damit nach dem Abfluss aller Mittel aus dem Sondervermögen – die Nato-Verpflichtungen erfüllen werde. Diese Mittel müssen direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat den Gesetzesänderungen zustimmen.

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