Corona-Pandemie

Lindner bringt weitere Ent­lastungen auf den Weg

Bundesfinanzminister Lindner hat wegen der Pandemie weitere Entlastungen für Arbeitnehmer und Unternehmen auf den Weg gebracht. Die Koalitionspartner sehen noch Gesprächsbedarf. Bald soll das Gesetz ins Kabinett.

Lindner bringt weitere Ent­lastungen auf den Weg

BZ Berlin

Finanzminister Christian Lindner (FDP) plant wegen der anhaltenden Coronakrise weitere Steuerentlastungen für Arbeitnehmer und Unternehmen, die die Einnahmen des Staates in den nächsten Jahren um rund 11 Mrd. Euro drücken könnten. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das vierte Corona-Steuerhilfegesetz hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorlag. Die Koalitionspartner SPD und Grüne meldeten Vorbehalte an, während das FDP-geführte Finanzministerium mit einer zügigen Abstimmung innerhalb der Ampel-Koalition rechnet. Geplant ist, einen abgestimmten Gesetzentwurf am 16. Februar ins Kabinett zu bringen. „Menschen und Betriebe müssen in der Coronakrise entlastet werden“, begründete Finanzminister Christian Lindner über die sozialen Medien das geplante Maßnahmenbündel.

Der Gesetzesentwurf deckt sich weitgehend mit Verabredungen aus den Koalitionsverhandlungen. Nicht enthalten sind in dem vorliegenden Entwurf die sogenannten Superabschreibungen, mit denen die neue Regierung der Konjunktur einen Schub verleihen will. Sie sollen 2022 und 2023 Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung forcieren. Katja Hessel (FDP), parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, erklärte gegenüber Reuters, dass dazu zeitnah ein eigener Gesetzentwurf geplant sei.

Teil des Entwurfs zum Steuerhilfegesetz sind Coronaboni von Arbeitgebern, etwa in Krankenhäusern. Sie sollen bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei bleiben. Steuerliche Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sollen um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert werden. Die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer soll ein Jahr länger bis Ende 2022 gelten. Außerdem sollen frühere Gewinne besser mit aktuellen Verlusten verrechnet werden können. Diese Regelung soll zudem bis Ende 2023 verlängert werden. „Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mill. Euro beziehungsweise auf 20 Mill. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben“, heißt es.

SPD und Grüne wollen reden

Die Koalitionspartner meldeten Gesprächsbedarf zum teuersten Einzelpunkt, der Verlängerung degressiver Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, an. „Wir haben uns mit der Superabschreibung auf ein kluges Instrument für die Entlastung von Unternehmen geeinigt. Auch die degressive Afa fortzuführen, wie nun vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagen, würde den Haushalt mit knapp 10 Mrd. Euro über die nächsten vier Jahre zusätzlich belasten“, sagte Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen. Es müsse geklärt werden, ob das in der Prioritätensetzung der richtige Schritt sei. Ähnlich äußerte sich der finanzpolitische Sprecher der SPD, Michael Schrodi. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) kritisierte die geplanten Hilfen dagegen als nicht ausreichend. „Insbesondere im Bereich Homeoffice hatten wir uns mehr als ein bloßes ‚Weiter so‘ befristet bis Ende 2022 erhofft“, sagte er der dpa.

Auf einen Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet entgehen dem Staat durch die geplanten Maßnahmen 2,6 Mrd. Euro. Der größte Teil entfällt auf den Bund mit 963 Mill. Euro. Für den Zeitraum 2022 bis 2026 kalkulieren die Experten des Finanzministeriums mit zusammen knapp 11 Mrd. Euro weniger Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen. Zuletzt waren die Steuereinnahmen von Bund und Ländern wieder deutlich gestiegen. Im Vergleich mit dem ersten Coronakrisenjahr 2020 legten sie 2021 um 11,5% auf knapp 761 Mrd. Euro zu.

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