Finanzmarktgesetz

Lindner plant hohen Steuerfrei­betrag

Finanzminister Lindner und Justizminister Buschmann (beide FDP) stellen diesen Mittwoch die Eckpunkte eines Kapitalmarktmodernisierungsgesetzes vor. Vorab sind weitere Details durchgesickert.

Lindner plant hohen Steuerfrei­betrag

wf Berlin

Mit einer deutlichen Erhöhung des Freibetrags in der Einkommensteuer will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hierzulande die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver machen. Lindner will den Freibetrag auf 5000 Euro mehr als verdreifachen. Dies erfuhr die Börsen-Zeitung aus Regierungskreisen. Mitte 2021 war der Freibetrag mit dem Fondstandortgesetz von 360 Euro auf 1440 Euro angehoben worden. Der nun anvisierte Freibetrag liegt deutlich über der Spanne von 2000 bis 4000 Euro, die ein Forschungskonsortium unter Führung der Viadrina 2020 der Bundesregierung mit Blick auf Regelungen im Ausland empfohlen hatte.

„Mehr privates Kapital“

Lindner und sein Kabinettskollege, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), stellen an diesem Mittwoch Eckpunkte eines Kapitalmarktmodernisierungsgesetzes vor. Die Novelle umfasst steuer-, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, die die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen erleichtern sollen – besonders für Start-ups, Wachstumsfirmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Lindner und Buschmann wollen neben staatlichen Mitteln auch ausreichend privates Kapital für die digitale Transformation und die Klimawende mobilisieren. Weitere Eckpunkte zielen auf verbessertes Aktiensparen und erleichterten Zugang zur Börse.

Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-up-Unternehmen ein willkommenes Instrument, um die Beschäftigten an künftigen Gewinnen zu beteiligen. In der frühen Phase nach der Gründung haben die Unternehmen meist zu wenig Geld, um die Mitarbeiter gut zu entlohnen. Diese Beteiligungsform ist allerdings hierzulande noch unterentwickelt. Der Digitalverband Bitkom hatte in seinem Start-up-Report 2021 ermittelt, dass nur 2% der Tech-Start-ups ihren Mitarbeitern reale Anteile überlassen; 7% sind es bei Anteilsoptionen. Befragt wurden 201 Unternehmen.

Rund 36% der Start-ups binden ihre Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen. Anders als bei echten Anteilen bedarf es dabei keiner notariellen Übertragung in einem aufwendigen Verfahren. Für die Rechtsform der GmbH – bei Start-ups weit verbreitet – ist dieser Weg der Übertragung vorgeschrieben. Forderungen aus der Branche zielen daher darauf, das Übertragungsverfahren zu erleichtern. Das Viadrina-Forscherteam hatte auch empfohlen, die Anteile der Kapitalertragsteuer von 25% und nicht mehr dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen.