Monopolkommission

Nachbesserungen der neuen EU-Digitalregeln angemahnt

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene neue Gesetzesrahmen für die Digitalwirtschaft (Digital Markets Act/DMA) sollte nach Ansicht der Monopolkommission an verschiedenen Stellen noch einmal nachgebessert werden. In einem neuen Policy-Brief...

Nachbesserungen der neuen EU-Digitalregeln angemahnt

ahe Brüssel

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene neue Gesetzesrahmen für die Digitalwirtschaft (Digital Markets Act/DMA) sollte nach Ansicht der Monopolkommission an verschiedenen Stellen noch einmal nachgebessert werden. In einem neuen Policy-Brief verweist die Kommission vor allem darauf, dass der DMA auf digitale Plattformen abzielt, die über eine sogenannte Gatekeeper-Position verfügen. Die Vorschläge träfen aber nicht zielsicher genug digitale Ökosysteme, von denen eine besondere Gefährdung für den Wettbewerb ausgehe, hieß es. Ökosysteme bieten eine Reihe von miteinander kompatiblen, sich gegenseitig verstärkenden Produkten oder Dienstleistungen – beispielsweise eine Kombination von Betriebssystem, App-Store, Webbrowser und/oder Sprachassistent.

Der Kreis der Adressaten der neuen EU-Regeln sollte nach Ansicht der Monopolkommission auf solche Ökosysteme begrenzt werden. Ein Unternehmen, das beispielsweise nur einen Online-Vermittlungsdienst an­biete und keinen weiteren zentralen Plattformdienst, solle durch den DMA nicht erfasst werden.

In dem Zusammenhang sehen es die Wettbewerbshüter aber als wichtig an, dass Verhaltensweisen, die der Hebelung wirtschaftlicher Macht in andere Bereiche dienen – insbesondere durch eine konzerninterne Selbstbevorzugung – untersagt werden. Beim Thema Datenportabilität und -interoperabilität, die einen Wechsel zur Konkurrenz vereinfachen sollen, plädiert die Monopolkommission dafür, diese auf einige Kernfunktionen zu begrenzen. Der DMA befindet sich zurzeit in Abstimmung der EU-Co-Gesetzgeber.