Steuerschätzung

Staatseinnahmen steigen – Scholz will Hilfen verlängern

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht Deutschland in der Pandemie finanziell gut aufgestellt und zudem in der Lage, weitere Hilfen zu schultern.

Staatseinnahmen steigen – Scholz will Hilfen verlängern

wf Berlin

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Coronahilfen des Bundes für die Wirtschaft bis zum Jahresende verlängern – einschließlich des Kurzarbeitergeldes. Dies stellte Scholz bei der Vorlage der neuesten Zahlen der Steuerschätzer vor der Presse in Berlin in Aussicht. Mehr als 100 Mrd. Euro Hilfen seien bereits ausgezahlt. Scholz zeigte sich trotz der hohen Verschuldung des Bundes von geplanten 240 Mrd. Euro in diesem und 82 Mrd. Euro im nächsten Jahr optimistisch. „Deutschland steht wirklich gut da“, sagte Scholz. Die Schuldenstandsquote werde in der Coronakrise auf etwas mehr als 74% klettern, bleibe aber damit unter der in der Finanzkrise. Deutschland habe außerdem die niedrigste Quote in den G7-Industriestaaten. Den Schwellenwert des Maastricht-Vertrags von höchstens 60% des Bruttoinlandsprodukts hatte Deutschland vor der Krise gerade erst wieder unterschritten. Mit Blick auf die hohen Ausgaben beteuerte Scholz: „Wir gehen sorgsam mit dem Geld des Steuerzahlers um.“

Vorsichtige Schätzer

Die Prognose stellt Bund, Ländern und Gemeinden über fünf Jahre bis 2025 rund 10 Mrd. Euro mehr Steuereinnahmen in Aussicht als im November. Sie bleibt aber hinter dem erwarteten Plus von 18 Mrd. Euro zurück, mit dem der Bund in die Beratung der Steuerschätzer gegangen war. Für den Bund allein liegt das Plus summiert über die fünf Jahre nur bei 2,0 Mrd. Euro. Spürbar wird dies im Vergleich zur November-Schätzung erst 2024 und 2025.

Beim Blick auf die Entwicklung der effektiven Zahlen zeigt sich, dass die Steuereinnahmen nach dem Einbruch im vergangen Jahr um 7,5% auf 773,5 Mrd. Euro von diesem Jahr an wieder spürbar steigen. Die Gebietskörperschaften erreichen aber unterschiedlich schnell ihre Vorkrisenniveaus. Den Ländern gelingt dies der Mai-Schätzung zufolge schon in diesem Jahr mit 324,6 Mrd. Euro. Die Gemeinden brauchen dafür bis 2022. Mit 116,0 Mrd. Euro liegen sie leicht über 2019. Der Bund kommt erst 2023 mit Einnahmen von 330,9 Mrd. Euro auf das Vorkrisenniveau. „Weitere Hilfen des Bundes für die Länder und Kommunen darf es vor diesem Hintergrund nicht mehr geben“, verlangte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Eckhardt Rehberg. „Der Bundeshaushalt ist nicht die Melkkuh für andere staatliche Ebenen.“

Im Vergleich zum November zeigen sich in der Mai-Prognose der Steuerschätzer zwei gegenläufige Entwicklungen. Deutlich besser als im November fallen die Erwartungen aus, die auf die konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen sind. Nachdem die Wachstumsprognosen nach oben zeigen, fallen die Schätzungen für die Steuereinnahmen aller Gebietskörperschaften zusammen um zweistellige Milliardenbeträge besser aus als im November vorhergesagt. Über die fünf Jahre summiert sich der Effekt auf 93 Mrd. Euro. Dies wird jedoch teilweise kompensiert durch Mindereinnahmen nach Steuerrechtsänderungen, die in der November-Schätzung noch nicht enthalten waren. Dazu gehören die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen, ermäßigte Mehrwertsteuersätze für die Gastronomie bis Ende 2022, schnellere Abschreibungen für Computerhardware und -software und die erweiterte Verlustverrechnung für Unternehmen. Allein in diesem Jahr summieren sich die Mindereinnahmen Scholz zufolge auf 14 Mrd. Euro. Bis 2025 erreicht der Betrag 83 Mrd. Euro.

Entwicklung der Steuereinnahmen bis 2025
Angaben in Mrd. Euro – in Klammern Veränderungen gegenüber Vorjahr in Prozent
IstSchätzung
202020212022202320242025
Bund283,1 (−14,0)293,8  (3,8)314,6  (7,1)330,9  (5,2)344,2  (4,0)356,2  (3,5)
Länder316,3  (−2,5)324,6  (2,6)339,5  (4,6)352,4  (3,8)367,9  (4,4)381,0  (3,6)
Gemeinden107,5  (−6,4)112,5  (4,7)116,0  (3,1)122,9  (6,0)129,8  (5,6)135,3  (4,3)
EU32,8   (6,0)42,7 (30,1)42,0(−1,5)42,3  (0,5)43,5  (2,9)45,1  (3,7)
Insgesamt739,7  (−7,5)773,5  (4,6)812,1 (5,0)848,4  (4,5)885,4  (4,4)917,5  (3,6)
Quelle: Arbeitskreis SteuerschätzungBörsen-Zeitung