Verfassungsbeschwerden gegen Tarifeinheitsgesetz

Marburger Bund und Vereinigung Cockpit klagen

Verfassungsbeschwerden gegen Tarifeinheitsgesetz

dpa-afx/BZ Berlin/Frankfurt – Unmittelbar nach Inkrafttreten des umstrittenen Tarifeinheitsgesetzes haben mehrere kleine Gewerkschaften Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit und der Deutsche Journalisten-Verband sehen das Streikrecht eingeschränkt und wollen das Gesetz mit dem Gang nach Karlsruhe kippen, wie die Organisationen am Freitag mitteilten.Mit Anträgen auf einstweilige Anordnung solle zudem verhindert werden, dass das am Freitag in Kraft getretene Gesetz bis zu einer Entscheidung wirksam wird. Auch die Lokführergewerkschaft GDL hatte angekündigt, gegen das Gesetz klagen zu wollen.Mit den Bestimmungen zur “Tarifeinheit” kehrt Deutschland zum Prinzip “ein Betrieb – ein Tarifvertrag” zurück. Die Macht kleiner Spartengewerkschaften soll damit eingeschränkt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Das Bundesarbeitsgericht hatte seine frühere Spruchpraxis im Juni 2010 überraschend aufgegeben.Der Marburger Bund begründet seine Verfassungsbeschwerde damit, dass das Tarifeinheitsgesetz im Kern einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz darstelle. “Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich faktisch gegen eine berufsspezifische gewerkschaftliche Interessenvertretung, wie sie der Marburger Bund verkörpert”, sagte der Vorsitzende Rudolf Henke.”Wir haben die vorbereitete Verfassungsbeschwerde – einschließlich Antrag auf eine einstweilige Anordnung – mit Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht”, erklärte der Präsident der Pilotenvereinigung, Ilja Schulz. Vertreten wird die Pilotengewerkschaft vor Gericht durch den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum, der Marburger Bund durch den Göttinger Rechtsprofessor Frank Schorkopf.