Destatis

Zu Jahres­beginn weniger Regel­insolvenzen

Erstmals seit Pandemiebeginn haben die staatlichen Hilfsmaßnahmen kaum noch einen Einfluss auf das Insolvenzgeschehen. Zum Jahresbeginn ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen gesunken.

Zu Jahres­beginn weniger Regel­insolvenzen

ba Frankfurt

Zu Jahresbeginn zeichnet sich trotz der Konjunkturschwäche kein erhöhtes Insolvenzgeschehen ab: Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland im Januar um 3,2% im Monatsvergleich gesunken. Im Dezember gab es noch einen Anstieg um 3,1%. Dabei handelt es sich allerdings nur um Geschäftsaufgaben, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten, betonten die Wiesbadener Statistiker.

Bei den deutschen Amtsgerichten tatsächlich beantragt wurden im November 1312 Unternehmensinsolvenzen. Dies sind 19,9% mehr als im Vorjahr. Bereits im Oktober lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 17,9% über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 1,5 Mrd. Euro. Im November 2021 waren es rund 0,5 Mrd. Euro.

„Zum ersten Mal seit Pandemiebeginn deutet sich an, dass die starken Sondereffekte aus den staatlichen Unterstützungsprogrammen im Rahmen der Corona- und Energiepreishilfen keine starken Auswirkungen mehr auf die Insolvenzzahlen haben“, erklärte dazu Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). Die Effekte der Unterstützungsmaßnahmen würden jetzt langsam auslaufen.

„Es zeichnet sich ab, dass wir ohne weitere staatliche Subventionen wieder das Insolvenzniveau des Jahres 2019 erreichen werden“, sagte Niering. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 verlief das Insolvenzgeschehen trotz Corona- und Energiekrise auf historisch niedrigem Niveau wegen der umfangreichen staatlichen Hilfsmaßnahmen wie die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflichten, die Ausweitung des Kurzarbeitergelds oder finanzielle Hilfeleistungen sowie der Vollstreckungsstopp der Finanzbehörden und Krankenkassen.