EU-Mindestlohnrichtlinie

Cola light mit Geschmack

Auf einen gemeinsamen Mindestlohn kann sich die EU nicht einigen – zumal er nationale Traditionen und Zuständigkeiten betrifft. Aber immerhin auf eine gemeinsame Handhabe.

Cola light mit Geschmack

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Die Debatte um einen EU-Mindestlohn war immer heikel, weil das Thema eigentlich nicht in den Brüsseler Zuständigkeitsbereich fällt. In jedem Statement wurde daher betont, dass selbstverständlich nationale Traditionen, Zu­ständigkeiten und die Tarifautonomie geachtet würden. In 21 EU-Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne. In den anderen wird die untere Einkommensgrenze durch Tarifverträge geschützt – unter anderem in den skandinavischen Staaten, die auch den nun gefundenen Kompromiss ablehnen. Denn sie befürchten eher eine Aufweichung durch den Eingriff. Zudem: Die heutigen Mindestlöhne in der EU rangieren zwischen 332 Euro im Monat (Bul­garien) und 2202 Euro (Luxemburg). Hier gemeinsame Mess­latten zu finden, war ohnehin schwierig. Die jetzige Einigung bleibt daher auch zum Teil unverbindlich – wird andererseits aber auch zu zahlreichen Anhebungen der Löhne führen. Vielleicht trifft es ja das Bild des Parlamentsverhandlungsführers Dennis Radtke ganz gut: Herausgekommen sei eine „Cola light“, sagte er, „aber mit viel Geschmack“.

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