Durch die Hintertür
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Wer dachte, der ewige Zankapfel einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in der EU ist seit Juni vom Tisch, der irrt. Geplant ist nun, die Instrumente der Einlagensicherung und der Abwicklung gleichzuschalten. Es gibt u. a. Überlegungen, dass die Abwicklungsbehörde Single Resolution Board mehr Zugriff auf die Mittel der nationalen Einlagensicherungssysteme bekommt und das EU-Abwicklungsverfahren auch für kleine Institute gilt. Der BVR warnt, dass dies eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung durch die Hintertür ist – zu Recht. Bislang hat gerade die Sicherungseinrichtung der Kreditgenossen bewiesen, dass sie mit ihren Krisenbanken gut allein zurechtkommt und über ein funktionierendes Auffangnetz verfügt. Dass es besser läuft, wenn Gelder, Kompetenzen und das Festlegen von Prozessen auf EU-Ebene übertragen werden, ist bislang nicht bewiesen – vor allem, solange das heikle Thema Staatsanleihen bei Banken, der Abbau von Kreditrisiken und der uneinheitliche Umgang mit Kapital und Liquidität von ausländischen Bankentöchtern nicht mal im Ansatz angepackt werden.